Landkreis Holzminden (red). Die traditionellen Osterfeuer sind vielerorts ein beliebtes Ritual und fester Bestandteil des Osterfestes. In diesem Jahr liegt Ostern jedoch recht spät im April, weshalb schnell Konflikte mit dem Artenschutz entstehen können. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden möchte aus diesem Anlass auf einige Grundregeln zum Schutz der Umwelt hinweisen.
Die in den Wochen vor Ostern zusammengetragenen Holz- und Reisighaufen bieten Tieren einen geeigneten Unterschlupf. Oft werden sie schnell von Schutz suchenden und nistenden Kleintieren und Vögeln besiedelt. Die Osterfeuer sollten daher erst am Tag des Abbrennens aufgebaut oder zumindest nochmals umgeschichtet werden, um ein qualvolles Verbrennen der Tiere zu verhindern. Um ein Ansiedeln von Kleinsäugetieren zu vermeiden, bietet sich auch eine mindestens 50 Zentimeter hohe Brennplattform an, auf der das Brennmaterial aufgeschichtet werden sollte. Vor dem Entzünden sollten die Reisighaufen vorsichtig abgeklopft werden, damit eventuell darin befindliche Vögel noch rechtzeitig flüchten können.
Als Brennmaterial sollte nur unbehandeltes Holz wie Baum- und Strauchschnitt genutzt werden sowie Stroh oder getrockneter Reisig zum leichteren Entzünden des Feuers. Flüssige Brandbeschleuniger (z. B. Benzin) dürfen nicht verwendet werden. Behandeltes Holz, Möbel oder sonstiger Müll haben im Osterfeuer nichts verloren.
Bei der Standortwahl ist neben den Abständen zu Gebäuden, Verkehrswegen etc. auch ein ausreichender Abstand zu vorhandenen Baum- und Strauchbeständen einzuhalten, sodass diese nicht durch die Hitzeentwicklung oder gar ein Übergreifen der Flammen geschädigt werden.