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Donnerstag, 06. Februar 2025 Mediadaten Fankurve
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Holzminden (red). Der Niedersächsische Landtag hat eine bedeutende Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen: Die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten (HVB) wird von fünf auf acht Jahre verlängert. Diese Neuerung betrifft unter anderem die Neubesetzung des Bürgermeisteramtes der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf – diese Wahl findet am 23. Februar 2025 statt – sowie zukünftige Landräte und Bürgermeister.

Kommunale Stimmen zur Reform

Sebastian Rode, Samtgemeindebürgermeister von Bodenwerder-Polle, begrüßt die Entscheidung: „Fünf Jahre sind als Zeitraum für die Umsetzung von Projekten doch teilweise leider sehr kurz und somit ist eine Amtszeit schnell vorbei, bevor man wirklich sehen kann, was überhaupt alles angeschoben und auf den Weg gebracht wurde. Insofern ist diese Entscheidung meiner Meinung nach zu begrüßen.“ 

Auch Christian Belke, Bürgermeister der Stadt Holzminden, unterstützt diese Änderung: „Ich erachte dieses Gesetz gerade mit Blick auf Kontinuität auf die KandidatInnenakquise für gut und richtig. Durch eine längere Amtszeit werden strategische Entwicklungsmöglichkeiten der Kommune gestärkt und das Amt insgesamt attraktiver gemacht.“

Die erste Personalie, die in der Praxis mit dieser Änderung im Landkreis Holzminden konfrontiert sein könnte, ist Robert Kumlehn. Er kandidiert für Amt des Samtgemeindebürgermeisters in Eschershausen-Stadtoldendorf, das im Februar dieses Jahres vergeben wird.
 
„Ich begrüße die Rückkehr zu der achtjährigen Amtszeit ausdrücklich. Ich befasse mich aktuell intensiv mit den anstehenden Aufgaben in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf. Veränderungen in Einrichtungen, wie Feuerwehren, Kindertagesstätten und Schulen müssen gemeinsam mit den Interessengruppen vorangebracht werden“, gibt Kumlehn zu Protokoll und ergänzt, „die Vielzahl an Interessierten (Bürger, Ehrenamtliche, Gemeindevertreter, Nutzende der Einrichtungen, usw.) müssen angemessen beteiligt werden. Dafür wird Zeit benötigt. Auch innerhalb der Verwaltung lassen sich strukturelle Veränderungen meist nur mittelfristig umsetzen. Überhaupt bedarf es in der kommunalen Daseinsvorsorge eher eines langfristigen Weitblicks, als kurzfristige Entscheidungen. Eine achtjährige Amtszeit wird diesen Umständen gerecht.“ 

Hintergrund der Änderung

Laut Innenministerin Daniela Behrens sollen die längeren Amtszeiten die kommunale Verwaltung stärken: „Die steigenden Anforderungen erfordern spezialisiertes Wissen und strategische Planung. Mit dieser Reform schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für qualifiziertes Personal.“ Herausforderungen wie die Energiewende, Digitalisierung oder der Wohnraummangel erfordern nachhaltige Lösungen, die mit längeren Amtszeiten effektiver umgesetzt werden können.

Das Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

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