Holzminden (zir). Vor dem Amtsgericht Holzminden ist am Donnerstag ein 26-jähriger Beveraner für einen Vorfall aus dem Frühjahr 2023 verurteilt worden. Verhandelt wurde erst jetzt, da es nach Angaben des Gerichts Schwierigkeiten bei der Zustellung der Anklageschrift gegeben habe.
Der Angeklagte hatte am 30. April 2023 zunächst an einer Feier im Schützenhaus Holzminden teilgenommen. Anschließend begleitete er seine damalige Freundin in deren Wohnung, wo es zu einem Streit kam. In der aufgeheizten Situation warf der stark alkoholisierte Mann verschiedene Gegenstände durch den Raum, sodass die Frau die Polizei verständigte.
Die eintreffenden Beamten forderten den 26-Jährigen auf, die Wohnung zu verlassen. Da er sich weigerte, versuchten sie, ihn aus der Wohnung zu bringen. Dabei habe der Mann um sich geschlagen. In einer Ecke gedrängt, habe er nach dem Kopf einer Polizistin geschlagen, die den Schlag jedoch abwehren konnte. Anschließend griff er den Unterarm der Beamtin und verdrehte diesen. Erst nachdem die Einsatzkräfte den Einsatz von Pfefferspray angedroht hatten, gelang es ihnen, den Mann aus der Wohnung zu bringen und einen Platzverweis auszusprechen.
Der Beveraner folgte zunächst der Anordnung, kehrte jedoch wenige Minuten später zurück. Da er erneut aggressiv wurde und wieder um sich schlug, nahmen die Beamten ihn schließlich unter Einsatz von Handschellen fest.
Vor Gericht zeigte sich der 26-Jährige geständig und entschuldigte sich ausdrücklich bei den beteiligten Polizisten, die als Zeugen geladen waren. Er erklärte, er könne sich an große Teile des Abends kaum erinnern und akzeptiere die Schilderungen der Beamten vollständig.
Zum Tatzeitpunkt wies der Mann sechs Eintragungen im Bundeszentralregister auf, inzwischen sind es neun. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verhängte das Gericht eine Gesamtstrafe, die mehrere Bewährungsteile umfasst. Unter Berücksichtigung seiner schnellen Rückzahlung einer vorherigen Strafe wurde die Sanktion angepasst: Der Mann erhielt insgesamt acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zusätzlich muss er sich drei Jahre lang an Bewährungsauflagen halten, steht unter der Aufsicht einer Bewährungshelferin und hat 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens.