Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 21. November 2025 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Holzminden/Stadtoldendorf (zir). Ein Mann aus Stadtoldendorf musste sich am Donnerstag erneut vor dem Amtsgericht Holzminden verantworten. Hintergrund war ein Vorfall auf der Verkaufsplattform „Vinted“, bei dem er einen Käufer um 50 Euro gebracht worden war. Der Angeklagte hatte dort eine gebrauchte Jacke eingestellt und den Betrag bereits erhalten, jedoch nie die Ware verschickt.

Vor Gericht legte der Mann eine ausführliche Erklärung ab. Er schilderte, dass ihn zum Zeitpunkt des Verkaufs persönliche Belastungen stark gefordert hätten und er den Vorgang deshalb schlicht vergessen habe. Nach eigenen Angaben habe er anschließend versucht, den Käufer zu erreichen, sei aber nicht weitergekommen. Er habe das Passwort für sein Profil nicht mehr gewusst und deshalb nicht auf die Konversation in der Plattform zugreifen können. Auch über eine E-Mail-Adresse habe er Kontakt aufnehmen wollen, doch seine Nachrichten seien nicht zugestellt worden. Die Jacke selbst sei später beschädigt worden. Das bereits erhaltene Geld behielt er trotzdem.

Die Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass der Angeklagte bereits mehrfach strafrechtlich aufgefallen sei. Die Liste reiche von Hausfriedensbruch bis hin zu sexueller Nötigung. Besonders ins Gewicht fiel jedoch eine Verurteilung nur wenige Wochen vor dem Jackenverkauf: Damals war der Stadtoldendorfer ebenfalls wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. In diesem früheren Fall soll er ein Handy im Wert von rund 240 Euro verkauft, aber nie versendet haben.

Da der jetzt verhandelte Vorfall in die laufende Bewährungszeit fiel, wertete das Gericht den erneuten Betrug als klaren Verstoß gegen die erteilten Auflagen. Deshalb wurde die Bewährung widerrufen. Der Mann muss nun eine viermonatige Freiheitsstrafe antreten. Außerdem trägt er die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens.

 

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255