Stadtoldendorf (red). Die Leiterin der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. - Lohnsteuerhilfeverein - in Stadtoldendorf, Steuerberaterin Franziska Eberhardt, weist aus aktuellem Anlass auf folgendes hin: Gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Lebenspartnerschaft bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umwandeln, können auch nachträglich für einen Zeitraum von 2012 bis 2001 vom Splittingtarif profitieren. Im Einführungsgesetz zur Abgabenordnung - § 9 Abs.5 - Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten – sind hierfür zwei Voraussetzungen erforderlich: Die Lebenspartnerschaft muss bis zum 31.12.2019 in eine Ehe umgewandelt werden und der Antrag auf Änderung des Steuerbescheides gem. § 175 AO bis zum 31.12.2020 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de