Landkreis Holzminden (red). Im Landkreis Holzminden und darüber hinaus landesweit haben die Landkreise, die großen selbstständigen Städte und die kreisfreien Städte in der vergangenen Woche gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter (FKS) Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. An den viertägigen Kontrollen waren landesweit 102 Bedienstete der Kommunen und 142 Bedienstete der FKS sowie 20 Bedienstete anderer Behörden wie der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Gewerbeaufsichtsämter, der Ausländerbehörden und Jobcenter beteiligt. Insgesamt wurden 715 Betriebe und 1841 Personen überprüft. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag auf der Baubranche.
Im Bereich Hannover waren insgesamt 43 Bedienstete der Kommunen, der FKS, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden und des Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Diepholz, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover und der Städte Hameln, Hannover und Hildesheim im Einsatz.
Es wurden 134 Betriebe und 336 Personen überprüft. Dabei wurden 71 mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt. Im Landkreis Holzminden besteht im Besonderen bei einer Person der Verdacht, trotz Gewerbeuntersagung selbständig tätig zu sein.
In Niedersachsen wurden insgesamt 325 mutmaßliche Rechtsverstöße festgestellt. In 44 Fällen fehlte für die ausgeübte zulassungspflichtige Handwerkstätigkeit die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle. In 21 Fällen lag die erforderliche Gewerbeanzeige nicht vor. In 90 Fällen ergaben sich Hinweise darauf, dass Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen und in 57 Fällen besteht der Verdacht, dass Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht bzw. nicht in der richtigen Höhe abführen. Darüber hinaus wurden 17 Sachverhalte festgestellt, in denen Hinweise für Sozialleistungsmissbrauch vorliegen sowie 40 Fälle mit Anhaltspunkten für aufenthaltsrechtliche Verstöße. Zudem wurden 56 Fälle ermittelt, in denen Hinweise für weitere Rechtsverstöße vorliegen wie z.B. Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten. Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Althusmann: „Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Dafür müssen die Kräfte aller beteiligten Behörden gebündelt werden. Auch in wirtschaftlich guten Zeiten müssen wir gesetzestreue Unternehmen und Arbeitnehmer vor rechtswidrig arbeitender Konkurrenz schützen. Die Einhaltung von Recht und Gesetz ist wichtig für das Gemeinwohl und Garant dafür, dass Wirtschaft und Sozialsysteme funktionieren.“