Niedersachsen (red). Der Niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Dienstag eine Erhöhung der Bezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in drei Schritten und mit einer sozialen Komponente beschlossen. Das führt zu einem Gesamtvolumen von 7,8 Prozent. Das Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 sieht zum 1. März 2019 eine Anhebung der Bezüge um 3,16 Prozent vor, mindestens jedoch um 100 Euro. Dadurch kommt die in der Tarifeinigung vereinbarte soziale Komponente auch den Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen zugute. Im Jahr 2020 sollen die Bezüge um weitere 3,2 Prozent zum 1. März 2020 erhöht werden. Eine weitere Erhöhung um 1,4 Prozent für das Jahr 2021 erfolgt zum 1. März 2021. Abweichend davon erhöhen sich die Anwärtergrundbeträge zum 1. März 2019 und 1. März 2020 jeweils um einen Festbetrag von 50 Euro. Damit wird die Besoldungserhöhung jeweils von Juni auf März vorgezogen.
Mit der Verkündung des Gesetzes besteht die rechtliche Legitimation, rückwirkend zum 01.03.2019 die Besoldung und die Versorgungsbezüge zu erhöhen und die notwendigen programmtechnischen Anpassungen endgültig umzusetzen. Hierzu liefen parallel vorbereitende Arbeiten. Gleichwohl können diese Arbeiten auch erst nach Abschluss des gesetzgeberischen Verfahrens mit endgültiger Sicherheit beauftragt und veranlasst werden. Mit der rückwirkenden Zahlung der Bezügeerhöhungen ist im September 2019 zu rechnen.
Der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers hob während der Plenardebatte hervor, dass der jüngst ausgehandelte Tarifabschluss für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes sowie die wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten eine Anerkennung für ihre Tätigkeit sei: „Damit stärken wir die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes im Vergleich zur Wirtschaft auch in finanzieller Hinsicht."
Die Kosten der Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamten- und Versorgungsempfängerbereich zum 1. März belaufen sich für das Jahr 2019 auf rund 282 Millionen Euro. Im Jahr 2020 fallen zusätzliche Kosten in Höhe von rund 629 Millionen Euro an. Für das Jahr 2021 werden dann bereits Kosten von rund 813 Millionen Euro erwartet. Im aktuellen Haushalt und in der mittelfristigen Planung ist bereits vorausschauend Vorsorge eingeplant worden.
Mit dem Gesetz werden zudem die unteren Besoldungsgruppen A 2, A 3 und A 4 entfallen. Damit ist die Besoldungsgruppe A 5 künftig das Einstiegsamt. Dies dient sowohl der Attraktivitätssteigerung als auch einer Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse, da die Besoldungsgruppen A 2 und A 3 schon heute nicht mehr belegt sind. Bezüglich der Besoldungsgruppe A 4 sind nur noch sechs Planstellen ausgewiesen. Die betroffenen Beamtinnen und Beamte sollen dann in die Besoldungsgruppe A 5 überführt werden.