Kreis Holzminden (r). Gleiche Arbeit, unterschiedliche Bezahlung: Im Landkreis Holzminden verdienen Frauen, die in Vollzeit arbeiten, 17 Prozent weniger als Männer. Das hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zum Internationalen Frauentag am kommenden Freitag [8. März] mitgeteilt. Sie verweist hierbei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Danach kommen Männer mit einer Vollzeitstelle im Kreis Holzminden auf ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 3.243 Euro pro Monat – Frauen hingegen nur auf 2.693 Euro. In Niedersachsen beträgt der Verdienstunterschied bei Vollzeit zwischen den Geschlechtern 17 Prozent (Männer: 3.249 Euro, Frauen: 2.712 Euro). Dies liege teils an niedrigeren Positionen, die Frauen häufig hätten, insbesondere aber auch an der mangelnden Zahlungsbereitschaft von Unternehmen, so die NGG Hannover.
Gewerkschafterin Lena Melcher spricht von einer „Diskriminierung per Lohnzettel“. Es könne nicht sein, dass Frauen bei der Bezahlung trotz gleicher Arbeitszeit systematisch den Kürzeren zögen, so die NGG-Regionalchefin. „Hinzu kommt, dass es immer noch vor allem Frauen sind, die sich nach einem langen Arbeitstag um Familie und Haushalt kümmern – und das unbezahlt.“
Auch deshalb seien sie oft gezwungen, weniger zu arbeiten. So sind nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell 78 Prozent aller Teilzeitstellen im Kreis Holzminden weiblich. „Gerade im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk ist es gang und gäbe, dass sie nur eine halbe Stelle haben – oder noch weniger“, kritisiert Melcher. Allein das Gastgewerbe beschäftigt laut Arbeitsagentur im Kreis 730 Minijobber. 540 von ihnen sind Frauen.
Die Folgen seien spätestens im Rentenalter „dramatisch“, so die NGG. „Wer über Jahrzehnte wenig verdient und etwa wegen Kindern Unterbrechungen im Erwerbsleben hat, der bekommt kaum Rentenpunkte. Das führt dann zu Armutsrenten, die der Staat aufstocken muss“, betont Melcher. Am Ende zahlten Steuerzahler die Quittung für die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt. Damit müsse Schluss sein. „Unternehmen, die Frauen und Männer für den gleichen Job unterschiedlich bezahlen, sollten mit Konsequenzen rechnen.“
Die Möglichkeit dazu biete zwar das sogenannte Entgelttransparenzgesetz, das seit gut einem Jahr gilt. Danach haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern das Recht zu erfahren, was ein Kollege in vergleichbarer Position verdient. Chefs müssen dann bestehende Unterschiede durch eine Angleichung nach oben abschaffen. Doch laut einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung wird das Gesetz bisher kaum genutzt. Nach Einschätzung von Lena Melcher liegt das auch daran, dass kleine Betriebe vom Gesetz ausgenommen sind – „obwohl die Lohnunterschiede dort besonders groß sind“. Die NGG macht sich für einen gesetzlichen Anspruch auf „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ stark.
Foto: NGG-Region Hannover