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Montag, 25. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Hannover/Holzminden (zir). Am heutigen 13. September war es so weit: Die Gerichtsverhandlung zwischen dem Tierschutzverein und der Feldwegeinteressenschaft vor dem Verwaltungsgericht Hannover hat stattgefunden. Für die Verlegung des Tierheims in den Allernbusch ist ein Wegerecht für die Zufahrt zum Gelände nötig. Nach mehreren Gesprächen und einer Ablehnung der IG, reichte der Tierschutzverein eine Klage ein. Das Verwaltungsgericht Hannover urteilte im Zuge dessen, dass die Feldwegeinteressenschaft dem Tierschutzverein ein Sondernutzungsrecht einräumen muss. „Wir sind sehr über das Urteil erfreut. Die Entscheidung zeigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, sind sich Jens-Uwe Müller und Hendrik Hachenberg aus dem Vorstand des Tierschutzvereins einig. „Die Entscheidung des Gerichts ist für die Interessenschaft eine Enttäuschung. Es ist schade, dass unserer Argumentation nicht Folge geleistet wurde“, entgegnet der Vorsitzende der Feldwegeinteressenschaft Friedrich Schütte.

Zusätzlich sollte bei der Verhandlung auch über eine erforderliche Baulast entschieden werden. Der Richter merkte allerdings die Komplexität der Thematik an und wies darauf hin, dass weitere Schritte nötig sein werden. Wann diese Schritte fortgesetzt werden, ist bisher noch unklar.

Hintergrund: Aufgrund des in die Jahre gekommenen Tierheims am Ziegeleiwegs, welches zudem im Hochwassergebiet steht, plant der Tierschutzverein die Errichtung eines neuen Heimes am Allernbusch.

2019 stellte der Tierschutzverein bei der Feldwegeinteressenschaft einen Antrag auf Wegerecht, welcher nach einer Beratung in einer Mitgliederversammlung abgelehnt wurde. Bedenken, wie ein hohes Verkehrsaufkommen, das Verscheuchen von Wildtieren durch Hundegebell und der damit eingehende Nachteil für Jäger sowie die Verkotung der Feldwege durch die Hunde, seien Grund genug gewesen.

Das Wegerecht ist für die geplanten Bauarbeiten aber unabdingbar, da dieser als Baulast eingetragen werden muss. Die IG hat Ende des Jahres 2020 eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen den positiven Bauvorbescheid der Stadt Holzminden eingereicht und der Tierschutzverein klagte gegen die IG.

Foto: zir

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