Holzminden (red). Der Landkreis Holzminden hat aufgerüstet: Ein mobiles technisches Überwachungssystem in Form einer neuen semistationären Messanlage (Trailer) prüft nun die Geschwindigkeitsüberschreitungen. Auf gut Deutsch bedeutet das, dass seit dem 9. Juni 2023 vom Straßenverkehrsamt ein Messanhänger in Betrieb genommen worden ist. Der mobile Blitzer hat auch schon einen Namen, er heißt „Holga“, was sich aus Holzmindener Geschwindigkeitsmessanhänger zusammensetzt. „Das neue Gerät soll für mehr Sicherheit auf den Straßen des Landkreises sorgen und nicht, wie gern angenommen wird, unsere Finanzen aufbessern“, stellt Landrat Michael Schünemann klar.
Für das Einsetzen der Messanlage wurde das dafür eingesetzte Personal eine Woche lang geschult. Dabei wurde das Auf- und Abbauen des Trailers praktisch geprobt, die genaue Art der Messtechnik und das richtige Auswerten der anfallenden Dateien erörtert bzw. eingeübt.
Platziert wird der Messanhänger im gesamten Landkreis Holzminden inner- und außerorts immer wieder an unterschiedlichen Stellen für jeweils eine Woche. Die Überwachung zur Einhaltung der Geschwindigkeiten erfolgt dort dann 24 Stunden am Tag. „Wir wechseln den Standort auch deswegen ständig, um bei den Verkehrsteilnehmern keinen Gewöhnungseffekt eintreten zu lassen“, sagt Straßenverkehrsamtsbereichsleiterin Petra Steingräber. Schließlich gehe es darum, überall zu einer sicheren, geschwindigkeitsreduzierten Fahrweise zu sensibilisieren. Das jedoch könne nur gelingen, wenn auch an unterschiedlichen Stellen überwacht werde, so Steingräber.
Aufbau und Funktionsweise einer Messanlage
Der ausgewählte Messanhänger ist von der Firma Vetro Verkehrselektronik für 60 Monate gemietet worden. Das bietet den Vorteil, dass die Technik während der Vertragslaufzeit weiter vom Hersteller kontrolliert wird und so ein nahezu reibungsloser Einsatz des Anhängers garantiert bleibt. Die Messtechnik des Blitzers ist laserbasiert und bedarf nicht einer Induktionsschleife wie bei einem feststehenden Messgerät. Geschwindigkeitsverstöße werden vollautomatisch mittels digitaler Einzelaufnahmen erfasst und dokumentiert. Auch Durchfahrtsverstöße und Überholverbote können durch den Anhänger erfasst werden, wobei das Gerät in der Lage ist, die Geschwindigkeit diverser Fahrzeuge auch auf mehreren Fahrspuren gleichzeitig zu überwachen.
Übrigens werden die gemessenen Daten unmittelbar nach Erfassung per Fernübertragung an den Landkreis übermittelt, der Anhänger selbst ist durch eine Alarmanlage gesichert. Insofern lohnt der Versuch nicht, das Gerät unbefugt zu öffnen oder zu beschädigen.
Ziel des Einsatzes einer Messanlage
Primärziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. „Unter diesem Gesichtspunkt werden die Schwerpunktkriterien priorisiert“, beschreibt Petra Steingräber die geplanten Einsatzorte des Messanhängers. „Der Trailer wird insbesondere dort platziert, wo sich in der Vergangenheit häufiger Unfälle ereignet haben oder da, wo sich potentielle Gefahrenstellen befinden,“ erklärt sie. Durch die Verkehrsüberwachung sollen Unfälle vermieden sowie umweltbedingte Aspekte gefördert werden. „Neben den Unfallschwerpunkten wird auch ein besonderes Augenmerk auf Schulwege, Seniorenheime oder Baustellen gelegt werden“, unterstreicht Landrat Michael Schünemann. Vorteil des Anhängers im Gegensatz zu einer stationären Messanlage sei dessen Flexibilität. Der Anhänger sei nämlich überall einsetzbar, sofern die Infrastruktur eine Platzierung zulasse. Somit könne auch auf Anfragen der Gemeinden flexibel in deren Gebiet gemessen werden. Die Wahl der Messpunkte werde mit der Polizei im Vorfeld abgestimmt, so der Landrat.
Vorteile des Mietens einer Messanlage
Dass der Landkreis sich für das Mieten anstelle eines Kaufes entschieden hat, liegt an den unübersehbaren Vorteilen von letzterem. Denn damit ist ein kontinuierlicher Zugriff auf die modernste Technik sowie die größtmögliche Rechtsicherheit der Messergebnisse gewährleistet. Darüber hinaus wird im Falle einer Beschädigung oder bei einem Ausfall der Messanlage innerhalb von drei Tagen ein temporärer Ersatzanhänger von der Vermieterin zur Verfügung gestellt. Reparaturkosten entstünden dem Landkreis Holzminden dann nicht. Ein späterer Kauf einer solchen Anlage ist aber nicht ausgeschlossen. „Wir betrachten die 60-monatige Anmietung als eine Testphase“, erklärt die beim Landkreis fürs Straßenverkehrsamt zuständige Dezernentin Stefanie Ahlborn dazu. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit werde evaluiert, ob der Anhänger zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beigetragen habe.
Der aktuelle bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten ist auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes unter www.kba.de zu finden.
Darüber hinaus dankt der Landkreis Holzminden der kommunalen Verkehrsüberwachung des Landkreises Northeim für seine Unterstützung.
Foto: Landkreis Holzminden