Holzen (red). Uhu und Wanderfalke beginnen bereits Mitte Februar mit der Herrichtung ihrer Nistplätze. Dafür benötigen die nach europäischem Recht geschützten Vögel Felsnischen, in denen sie ungestört brüten und ihre Jungen aufziehen können. Der Landkreis Holzminden trägt dem Schutzbedürfnis dieser Vögel Rechnung, indem Gebiete im Ith, in denen die Felsen oder Felsbereiche für Wanderer und Kletterer normalerweise zugänglich sind, seit Anfang des Monats gesperrt worden sind.
Betroffen von der Sperrung im Landkreis Holzminden sind im südlichen Ith zu einem
- die Holzener Klippen von der Baumschulenwand (2) bis zur Däumlingswand (5) und zum anderen
- die Lüerdissen Klippen vom Grünen Turm (1) bis zum Kullerkopf (11),
wobei die Ziffern hinter den Felsnamen der Nummerierung im Kletterführer „Hoch Im Norden“ entsprechen.
Auf dem gesamten Ith, der als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist, gilt generell ein Betretungsverbot außerhalb der Fahr- und sonstigen gekennzeichneten Wegen. Auf diese Weise sind auch die brütenden Vögel im mittleren Ith im Bereich der Bremker, Dohnsener und Hunzener Klippen vor Störungen durch Wanderer und Kletter geschützt.
Bis spätestens Mitte April wählen die Vögel den Standort ihres Nestes. Die vom Landkreis Holzminden in Kooperation mit der IG Klettern durchgeführten Absperrungen werden danach so verkleinert, dass das Brutgeschehen störungsfrei erfolgen kann. Gleichzeitig wird so Schritt für Schritt der Raum für Erholungssuchende und Sportler bis Ende Juli immer weiter freigegeben.
Vonseiten der IG Klettern und von Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises wird eindringlich darum gebeten, das Betretens- und das Kletterverbot in den genannten Gebieten einzuhalten
Die Untere Naturschutzbehörde dankt allen Erholungssuchenden für ihr Verständnis und bittet gleichzeitig darum, auch andere auf die bestehenden Sperrungen und die Gründe dafür hinzuweisen.
Foto: Landkreis Holzminden