Landkreis Holzminden (red). Eine Maskenpflicht gilt in immer weniger Bereichen, doch wer 2023 mit dem Auto unterwegs ist, sollte zwei medizinische Masken im Erste-Hilfe-Set mit sich führen. Diese Regelung war zwar bereits zum 1. Februar 2022 in Kraft getreten und die Übergangsfrist soll eigentlich zum 31. Januar 2023 auslaufen. Allerdings hat das Verkehrsministerium die notwendige Änderung der StVZO noch nicht vorgenommen. Solange das nicht der Fall ist, fällt auch kein Bußgeld an. „Man kann aktuell sowohl die neuen Verbandkästen nach der DIN-Norm 13164-22 als auch die alten nach DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 nutzen“, sagt der TÜV-Experte. Sogar eine Ergänzung mit zwei Masken ist vorerst noch nicht notwendig, aber ratsam. Es wird nicht mehr lange dauern, bis die Änderungen gesetzlich festgeschrieben sind.