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Freitag, 15. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Holzminden (lbr). Eine Terminierung in der Sache sei noch nicht absehbar, da noch andere Verfahren zeitlich vorgehen würden, heißt es aus dem Verwaltungsgericht Hannover. Hierbei geht es um die Klage der Feldwegeinteressentschaft gegen die Stadt Holzminden zum positiven Bauvorbescheid an den Tierschutzverein Holzminden-Höxter zum Standort Allernbusch.  

Ein Rückblick: Der Tierschutzverein möchte am Allernbusch ein neues Tierheim errichten, da das bestehende Tierheim am Ziegeleiweg sehr in die Jahre gekommen ist und das Gelände nicht erweitert werden kann. Doch es gibt Probleme mit dem Wegerecht, das als Baulast eingetragen werden muss. 

Also stellte der Tierschutzverein bei der Feldwegeinteressenschaft im März 2019 einen offiziellen Antrag auf Wegerecht. Dieser Antrag wurde auf der Mitgliederversammlung abgelehnt. Die Interessenschaft habe Bedenken, dass Feldwege zugeparkt und stark befahren werden könnten. Zudem gäbe es weitere Bedenken, dass die Interessenschaft keinen Jagdpächter mehr für dieses Gebiet finden, da es mit dem Betrieb des Tierheims unruhiger werden könnte.

Das Wegerecht muss jedoch als Baulast eingetragen werden, bevor die Bauarbeiten am zukünftigen Tierheim starten dürfen. Die IG hat Ende des Jahres 2020 eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen den positiven Bauvorbescheid der Stadt Holzminden eingereicht. 

Wann das Verwaltungsgericht zu einer Entscheidung kommen wird, steht noch nicht fest und wird somit zum Zeitspiel gegen das geplante Tierheim. Laut Sachstandsbericht des Verwaltungsgerichtes fehle auch noch eine Stellungnahme der Jagdgenossenschaft. Sowohl die Stadt Holzminden als auch der Tierschutzverein sind frustriert von diesen Neuigkeiten und wünschen sich eine Entscheidung des Verfahrens. Alternativ müsse die Vernunft bei den Klägern einsetzen und diese die Klage zurückziehen, so äußerte sich der Präsident des deutschen Tierschutzbundes bei einem Besuch vor wenigen Wochen. Hier gehe es schließlich um den Tierschutz und die Erfüllung der Pflichtaufgaben zur Unterbringung von Fundtieren der Gemeinden.

Foto: Archiv 

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