Landkreis Holzminden (red). Die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises haben sich am 23. und 25. Oktober 2017 bei den zuständigen Samtgemeinden vor Ort von der korrekten Auslegung der Unterlagen überzeugen können und keine Beanstandungen vorgefunden. Die aus der Bevölkerung an den Landkreis herangetragenen Hinweise, dass das Verfahren der öffentlichen Auslegung formal fehlerhaft sei, hat der Landkreis ernst genommen und nochmals selbst überprüft.
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur Änderungsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“ wurde in diesen Tagen abgeschlossen. Die entsprechenden Unterlagen konnten nach vorheriger Ankündigung in der Zeit vom 16. Oktober bis zum 24. November diesen Jahres bei den Samtgemeinden Bevern, Eschershausen-Stadtoldendorf, Bodenwerder-Polle, beim Forstamt Neuhaus und bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden eingesehen werden.
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist der Entwurf einer Schutzgebietsverordnung mindestens einen Monat bei den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, öffentlich auszulegen. Die Gemeinden haben mindestens eine Woche vorher den Ort und die Dauer der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. Dieses Verfahren ist nach Auffassung des Landkreises ordnungsgemäß durchgeführt worden. Da es sich bei der Verordnung um keine umfassende Neuverordnung, sondern lediglich um eine Änderungsverordnung handelt, bei der die Inhalte von zwei Paragraphen textlich geändert werden sollen, erfolgte auch nur die Auslegung der geänderten Passagen in Form einer „1. Änderungsverordnung zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet“. Um den Bürgern den Vergleich zwischen der geplanten Änderungsverordnung und der aktuell wirksamen Verordnung zu ermöglichen, wurde letztere ebenfalls mit ausgelegt. Karten waren nicht Bestandteil der Auslegung, weil im Zuge der Änderungsverordnung an der Abgrenzung des Schutzgebietes keine Änderungen vorgenommen werden sollen.
Mit der Übertragung der öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung auf die Gemeinden sind diese im Zuge des Änderungsverfahrens die erste Anlaufstelle für Bürger. Um die Grenzen der Verwaltungskraft einer Gemeinde einhalten zu können, sieht dass Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz die Möglichkeit vor, dass bestimmte Aufgaben von den jeweiligen Samtgemeinden für ihre Mitgliedsgemeinden übernommen werden können. So erfolgten beispielsweise die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung zur Änderungsverordnung in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf entsprechend der dortigen Satzung in den Schaukästen der Verwaltungsgebäude Stadtoldendorf und Eschershausen und die Auslegung der Unterlagen im Bürgerbüro Eschershausen.