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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Landkreis Holzminden (lbr). Auch in der letzten Kreistagssitzung des Jahres 2022 stand wieder die Schullandschaft auf der Tagesordnung. Und auch eine Demo der Beveraner Schüler, die bereits mehrmals Schilder bastelten und Lieder für den Erhalt ihrer Schule einstudierten, gab es wieder vor der letzten Sitzung des Jahres. Die ewige Diskussion der vergangenen Monate, wenn nicht sogar Jahre ging in die nächste Runde - doch erneut mit einer weiteren Entscheidung. 

Die Mehrheitsgruppe des Kreistages bestehend aus SPD, FDP und Grüne beschlossen am heutigen Montagabend die Zusammenlegung der Oberschulen in Holzminden und Bevern und dies bereits zum Schuljahr 2023/2024. „Der Standort Bevern wird dauerhafte Außenstelle der neuen Oberschule Holzminden/Bevern. Damit bleiben die Schulstandorte Holzminden und Bevern erhalten“, heißt es im Änderungsantrag der Gruppe, welcher mit 24 Ja-Stimmen zu 14 Nein-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen wurde. Man wolle an der Koalitionsvereinbarung festhalten, den Standort Bevern sichern und eine IGS am Standort Eschershausen versuchen aufzubauen. 

Die CDU-Fraktion sprach sich hingegen in ihrem Antrag für die Zusammenlegung der beiden Schulen zu einer IGS aus. Auch dabei sollte eine Außenstelle in Bevern eingerichtet werden. „Eine Zusammenlegung der beiden Oberschulen mit einer Außenstelle Bevern hätte keinen Mehrwert für das Bildungsangebot und würde die Bildungsqualität sogar verschlechtern“, begründet die CDU-Fraktion ihren Antrag auf eine IGS. Dieser Antrag fand jedoch keine Mehrheit. 

Über den Beschluss des Änderungsantrags der Ampel-Koalition freuten sich besonders die Mitglieder und Beveraner Harald Stock (SPD) und Burkhard Dörrier (FDP). In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten sie: „Mit dem heutigen Beschluss verbinden wir den langfristigen Erhalt der Oberschule als Außenstelle. Es wurde immer gesagt, dass eine Außenstelle nur kurzfristig ist, dem ist nicht so und Delligsen ist ein Beispiel, dass Außenstellen auch funktionieren können. Es steht auch im Schulgesetz, dass man langfristig eine Schule mit Außenstellen führen kann, wenn man vorhandene Gebäude für diese Schule nutzt.“

Foto: lbr 

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