Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 23. November 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Niedersachsen (red). Helge Limburg (Grüne), MdB aus Niedersachsen und rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion sowie Berichterstatter der Grünen im Rechtsausschuss für das Infektionsschutzgesetz: „Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz setzt Hürden für die Ausrufung eines Corona-Hotspots, aber dies sind wirklich keine unerfüllbaren Hürden. Man kann Niedersachsen nicht pauschal als Ganzes zum Hotspot zu erklären, auch wenn in vielen Teilen des Landes die Corona-Lage sehr angespannt ist, bei den Infektionen, wie in den Kliniken. Doch insgesamt ist das Infektionsgeschehen bei uns regional dann doch noch zu unterschiedlich. Aber sehr wohl können bei Bedarf mit Zustimmung des Landtages einzelne Landkreise zu Hotspots erklärt werden. Und das sollte auch geschehen. Und darauf sollte Niedersachsen und damit vor allem die Landesregierung auch vorbereitet sein. 

Das Bundesinfektionsschutzgesetz ist sicherlich nicht das übersichtlichste Gesetz. Es ist – wie viele Bundes- und Landesregelungen in den bisher zwei Jahren Pandemie – unter Zeitdruck erstellt worden. Dies darf aber doch nicht dafür herhalten, jetzt einfach nichts oder fast nichts zu tun, wie das offensichtlich SPD und CDU in Niedersachsen vorhaben. Rechtliche Unsicherheit gibt es bei jedem neuen Gesetz und auch bei jeder neuen Verordnung. Das sollte gerade die Verantwortlichen in Niedersachsen wissen. 

Die Landesregierung hat in den letzten zwei Jahren zahlreiche Rechtsbrüche in ihren Verordnungen hingenommen, einige davon sehenden Auges. Trotz deutlicher Warnungen wurde sogar ein Bruch der Landesverfassung in Kauf genommen. Doch kann dies nun kein Vorwand sein, aus Angst vor Gerichten eine rechtlich saubere Lösung gar nicht erst zu versuchen. Verantwortliches Handeln in einer Pandemie, die längst nicht beendet ist, sieht dann doch etwas anders aus. 

Denn das Bundesgesetz nennt klare Kriterien für die Benennung von Hotspots: Das Vorliegen einer Virusvariante mit höherer Krankheitslast, eine besonders hohe Anzahl von Neuinfektionen oder ein besonders starker Anstieg von Neuinfektionen. Was das in Zahlen und Inzidenzen heißt, kann der Landtag in einem Beschluss oder einem Ausführungsgesetz definieren. Genau dies hat die Grünen-Fraktion im Landtag bereits vorgeschlagen. Das ist der richtige Weg. Dann wissen Kommunen, was im Zweifel auf sie zukommt. Das wäre auch im Sinne der Vorsorge wichtig, anstatt sich jetzt wegzuducken.“

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255