Berlin (red). „Heute hat das Bundeskabinett die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro beschlossen. Rund 6,2 Millionen Menschen bundesweit sollen davon profitieren. Damit die Beschäftigten auch tatsächlich in den Genuss des höheren Mindestlohns kommen, muss dessen Einhaltung gewährleistet werden. Leider haben im vergangenen Jahr zahlreiche Unternehmen die Mindestlöhne nicht gezahlt. Das zeigen aktuelle Zahlen des Bundesfinanzministeriums“, so der Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps.
2021 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung Hannover 243 Fälle von Mindestlohnbetrug aufgedeckt. Dies waren Fälle, in denen entweder der gesetzliche Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne nicht korrekt an Arbeitnehmer gezahlt wurden. Als Folge dieser Mindestlohnverstöße sind Bußgelder von insgesamt 262.705,04 Euro verhängt worden. „Der Mindestlohn ist eine sozialdemokratische Erfolgsgeschichte seit 2015 und hat die Einkommenssituation von Millionen Menschen verbessert. Er ist Ausdruck der Anerkennung der Arbeitsleistung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Arbeitgeber müssen wissen, dass das Mindestlohngesetz hohe Strafen bei Verstößen vorsieht“, so der Abgeordnete Johannes Schraps.
„Angesichts der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro zum 1. Oktober 2022 sind effektive Kontrollen zur dessen Einhaltung unverzichtbar, wenn die Erhöhung bei den Beschäftigten ankommen soll. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist im Übrigen auch im Interesse der Arbeitgeber, denn gute Löhne sind das beste Mittel, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Verstöße gegen den Mindestlohn wirken hingegen abschreckend“, so Schraps abschließend.