Kreis Holzminden (rus). Ab Januar 2025 wird die die Grundsteuerfestsetzung bundesweit reformiert, so auch in Niedersachsen. Eigentümer von Grundstücken, die der Grundsteuerpflicht unterliegen, müssen allerdings noch weitaus früher aktiv werden. Denn als Steuerpflichtige müssen sie in der Zeit vom 01.07. bis 31.10.2022 die für eine Neubewertung relevanten Grundstücksdaten ihrer Grundstücke an das zuständige Finanzamt melden. Mittlerweile haben die ersten Infoschreiben der Finanzbehörden die betroffenen Eigentümer erreicht.

In diesem Infoschreiben werden neben allerlei relevanten Informationen zum Ablauf auch die betroffenen Grundstücke, für welche Informationen abgefragt werden sollen, mitgeteilt. Auf der Seite http://www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/ können die amtlichen Flächen sowie Bodenrichtwerte der betroffenen Grundstücke angezeigt werden, welche im Rahmen der Festsetzungserklärung benötigt werden. Die Meldung der Daten kann grundsätzlich nur im Internet über „Mein Elster“ erfolgen. Daher ist es erforderlich, hierfür ein Konto unter „www.elster.de“ einzurichten und zu nutzen.