Hameln (red). Die Kandidierenden für die Kirchenvorstandswahlen 2024 stehen fest: 174 Menschen stellen sich am 10. März im ev.-luth. Kirchenkreis Hameln-Pyrmont in ihren Kirchengemeinden zur Wahl. „Wir freuen uns sehr darüber, dass sich so viele Menschen in ihren Kirchengemeinden engagieren und ehrenamtlich die Zukunft von Kirche mitgestalten möchten,“ sagt Superintendent Dr. Stephan Vasel und betont, „das ist ein wichtiges Signal in diesen Zeiten“.
Am 10. März werden in der Landeskirche Hannovers die neuen Kirchenvorstandsmitglieder gewählt. Die Unterlagen für die Wahl werden Anfang Februar an die Wahlberechtigten versendet. Gewählt werden kann ab dann per Briefwahl und erstmals auch online. In den meisten Kirchengemeinden gibt es nach wie vor auch die Möglichkeit, die Stimme am Wahltag per Urnenwahl direkt abzugeben. Wahlberechtigt sind alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens fünf Monaten der Kirchengemeinde angehören.
Die Anzahl der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder richtet sich nicht mehr nach der Gemeindegröße, sondern wird vom bestehenden KV für die nächste Wahlperiode festgelegt. Die Mindestgröße eines Kirchenvorstands beträgt drei Mitglieder. Darüber hinaus kann der Kirchenvorstand nach der Wahl weitere Mitglieder nachberufen.
Der ev.-luth. Kirchenkreis Hameln-Pyrmont umfasst 30 Kirchengemeinden. In 29 Kirchengemeinden stellen sich Kandidierende zur Wahl. In der Kirchengemeinde Hachmühlen hat sich leider niemand gefunden, deshalb findet dort keine KV-Wahl statt. In den beiden Kapellen-Gemeinden Brockensen und Latferde wird, wie bereits bei der Wahl 2018, ein Kapellen-Beauftragter benannt werden.
Eine ausführliche Vorstellung aller Kandidierenden erfolgt in den nächsten Wochen auf Ebene der Kirchengemeinden.