Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Mittwoch, 29. April 2026 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Holzminden (zir). Ein 1994 geborener Angeklagter ist aus der Justizvollzugsanstalt Sehnde zum Amtsgericht Holzminden überführt worden. Der Mann befindet sich seit 13. Juni 2025 in Haft, seine Entlassung ist nach den vorliegenden Angaben für 2. Juni 2026 geplant. Vor Gericht ging es um den Vorwurf der Körperverletzung.

Vorfall auf dem Schlossplatz in Bevern

Die angeklagte Tat soll sich am 22. Februar 2025 auf dem „Schlossplatz“ in Bevern ereignet haben. Nach Darstellung der Anklage wollten Polizeibeamte den Mann kontrollieren, weil der Verdacht eines Diebstahls im Raum stand. Daraufhin habe der Angeklagte aggressiv reagiert. Unter anderem soll er die Beamten körperlich bedroht, angegriffen und beleidigt haben.

Die Beamten nahmen den Mann mit Verstärkung in Gewahrsam. In der Dienststelle in Holzminden soll es beim Entkleiden des Angeklagten zu einer weiteren Eskalation gekommen sein. Der Mann habe gefordert, dass die Beamten seine Zelle verlassen. Dabei sei er verbal ausfällig geworden, habe Schläge angedroht und einem Beamten ins Gesicht gespuckt.

Entschuldigung vor Gericht

Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte. Er erklärte, er habe an dem Abend zu viele Drogen konsumiert und wisse nicht mehr, was tatsächlich geschehen sei. Das Schuldeingeständnis und die Entschuldigung bei dem Beamten wurden ihm zugutegehalten.

Richter und Staatsanwältin bewerteten den Vorfall im Vergleich zu früheren Verhandlungen wegen Körperverletzung als weniger schwerwiegend. Maßgeblich war dabei auch, dass der Beamte durch das Spucken letztlich nicht verletzt wurde. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255