Stadtoldendorf/Hildesheim (red). Vor dem Landgericht Hildesheim wird ab dem 24. April ein Fall verhandelt, der in Stadtoldendorf stattgefunden hat. Die Anklage richtet sich gegen vier Männer im Alter von 27, 35, 33 und 40 Jahren, denen vorgeworfen wird, am 9. Februar, gegen 15 Uhr, in Stadtoldendorf einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben.

Ein Mann soll den 35-Jährigen in mehreren Sprachnachrichten beleidigt haben, worauf der 35-Jährige die Nachrichten an die übrigen Angeklagten weitergeleitet und sich mit diesen getroffen habe. Man sei dann übereingekommen, den Versender der Sprachnachrichten zu Hause aufzusuchen und ihn abzustrafen. Die vier Angeklagten sollen sich daher zu dessen Wohnhaus in Stadtoldendorf begeben und sich Zutritt zum Haus verschafft haben.

Nachdem der 35-jährige die Wohnungstür eingetreten habe, sei er mit dem 27-Jährigen und dem 33-Jährigen in die Wohnung eingedrungen. Dort habe man den Zeugen mit Fäusten attackiert, sodass dieser zu Boden gegangen sei. Nunmehr soll auch der 40-Jährige hinzugekommen sein, sodass alle vier Angeklagten mit Fäusten auf den am Boden liegenden Mann in Richtung Kopf und Oberkörper eingeschlagen hätten. Dabei sollen sie tödliche Verletzungen in Kauf genommen haben. Der Angeklagte sei dann in eine sitzende Position gebracht worden, worauf der 40-jährige dem Zeugen einen Faustschlag und der 27-jährige einen Fußtritt in das Gesicht versetzt habe. Durch den Tritt soll der Mann umgefallen und regungslos am Boden liegen geblieben sein.

Anschließend sollen die Angeklagten die Wohnung verlassen und dabei tödliche Verletzungen weiterhin in Kauf genommen haben. Der Zeuge soll unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, multiple Gesichtsprellungen und eine Kopfplatzwunde erlitten haben. Diese Verletzungen seien zumindest potenziell lebensbedrohlich gewesen, so die Anklage.