Holzminden (red). Die Coronavirus-Epidemie führt zu deutlichen Bremsspuren in der niedersächsischen Wirtschaft. Bei vielen Unternehmen ist die Liquidität durch Umsatzeinbrüche gefährdet, das könnte auch Folgen auf Arbeitsplätze haben. Dabei erwartet der überwiegende Teil von Betrieben erst in den kommenden Wochen das ganze Ausmaß der Auswirkungen. In dieser Situation steht die Wirtschaftsförderung des Landkreises allen Unternehmen beratend zur Seite. Denn staatliche Hilfen sollen mit unterschiedlichen Programmen möglichst breit unterstützen. Gerade erst sind von der niedersächsischen NBank drei neu aufgelegt worden.   

„In der aktuellen Krise stehen für Unternehmen eine ganze Reihe verschiedener Hilfen zur Verfügung“, unterstreicht Dr. Jutta Klüber-Süßle, als Bereichsleiterin im Landkreis für die Wirtschaftsförderung zuständig. „Wir helfen da gerne auch persönlich.“ Klüber-Süßle empfiehlt, auf jeden Fall auch immer frühzeitig mit der Haubank Kontakt aufzunehmen. „Dort kennt man die Situation der einzelnen Unternehmen und kann flexibel, individuell und schnell auf mögliche Anfragen eingehen“, sagt die Wirtschaftsförderin. Immerhin seien auch einige der staatlichen Finanzierungshilfen wie beispielsweise Darlehen bei der KfW, Krediten der NBank oder öffentlichen Bürgschaften immer über die Hausbank zu beantragen.

Letztere hat seit dem 23. September gerade erst drei Förderprogramme neu gestartet. Alle Programme können über das Kundenportal der NBank problemlos erreicht und die entsprechenden Antragsformulare dort heruntergeladen werden. 

Bei den Sonderprogrammen handelt es sich um folgende Sonderförderungen, die speziell investive Maßnahmen unterstützen sollen:

Neustart Niedersachsen Investition

Die niedrigschwellige Förderung Neustart Niedersachsen Investition kann von allen Unternehmen im gewerblichen Bereich beantragt werden. Die Investitionen sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Neustart Niedersachsen Innovation

Das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm Neustart Niedersachsen Innovation kann von allen Unternehmen für Innovationsvorhaben beantragt werden, die ein verbessertes Produkt, ein verbessertes Produktionsverfahren oder eine verbesserte Dienstleitung im Unternehmen hervorbringen.

Innovationsgutscheine

Die Innovationsgutscheine kommen kleinen und mittleren Unternehmen mit bis 500 Beschäftigte zugute. Mit Zuschüssen bis zu 30.000 Euro können 80 Prozent der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die extern beauftragt wurden, gefördert werden.

Für weitere Fragen steht die Wirtschaftsförderung des Landkreises Holzminden unter der Telefonnummer 0 55 31 – 707 113 bzw. 707 115 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.