Hameln (red). Der Agentur für Arbeit Hameln liegen nach aktuellen Angaben 2.000 Anzeigen zur Kurzarbeit von Unternehmen in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg vor. Quer durch alle Branchen sind Arbeitgeber gezwungen, für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kurzarbeitergeld (KUG) zu beantragen, der überwiegende Teil von ihnen zum ersten Mal. Zum Vergleich: Im März 2019 hatten lediglich drei Arbeitgeber in allen drei Landkreisen Kurzarbeit angezeigt.

„Eine stabile Datenbasis, nach der wir abschätzen können, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich in Kurzarbeit sind und welche Kosten entstehen werden, haben wir zurzeit nicht“, erklärt Gunda Thöle, Bereichsleiterin der Agentur für Arbeit Hameln.

Ursache dafür ist das nach dem Gesetz geforderte Verfahren. Der Betrieb, der Kurzarbeit plant, hat diese der Agentur zunächst anzuzeigen. Ohne Anzeige ist eine spätere Zahlung nicht möglich. Wenn dann tatsächlich kurzgearbeitet wird, hat der Betrieb drei Monate Zeit, die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Erst danach sind endgültige Daten zur Zahl der Kurzarbeiter, zu Branchen und zur Höhe der ausgezahlten Leistungen möglich.

Gunda Thöle erläutert weiter: „Im Moment nutzen die Arbeitgeber verständlicherweise jede Möglichkeit, um sich zu informieren und Kurzarbeit anzuzeigen. So kommt es durchaus vor, dass ein Arbeitgeber mehrfach Kurzarbeit anzeigt – sowohl per E-Mail, über unsere Website sowie auch auf dem Postweg.“ Erst beim Abgleich der Daten können diese Doppelungen bereinigt werden.

„Den Arbeitgebern empfehle ich, sich auf der Internetseite der Agentur für Arbeit zu informieren. Hier finden sich neben häufig gestellten Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld auch Erklärvideos. Über das Kontaktformular ist jederzeit eine Anfrage an die Agentur möglich,“ so die Bereichsleiterin. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können hier Informationen finden, was der Bezug von Kurzarbeitergeld für sie finanziell bedeutet.

„Der Beratungsbedarf der Arbeitgeber ist immens “, ergänzt Gunda Thöle. „Wir haben den Bereich für das Thema Kurzarbeitergeld innerhalb der letzten zwei Wochen personell erheblich aufgestockt. Kollegen und Kolleginnen wurden in kürzester Zeit geschult. Unser Ziel ist es zu gewährleisten, dass über alle eingehenden Anzeigen zur Kurzarbeit schnell entschieden wird.“