Die Leiterin der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. –Lohnsteuerhilfeverein- in Stadtoldendorf, Frau Steuerberaterin Franziska Eberhardt, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlte Zuschüsse für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt steuerfrei sind, § 3 Nr. 15 EStG.

Das gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung des Nahverkehrs. Diese Steuerbegünstigung wird auch auf private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr erweitert. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

Foto: Symbolbild