Die Leiterin der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e.V. –Lohnsteuerhilfeverein- in Stadtoldendorf, Frau Steuerberaterin Franziska Eberhardt, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Eltern Steuern sparen können, wenn sie die Krankenkassenbeiträge der Kinder in ihrer Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie Anspruch auf Kindergeld bzw. auf die Freibeträge für Kinder haben und unterhaltspflichtig sind. Kinder sind zum Beispiel selbst krankenversicherungspflichtig, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden oder privat versichert sind.
Eltern, die ihre Kinder finanziell unterstützen, können die Versicherungsbeiträge wie eigene Beiträge behandeln. Für den Sonderausgabenabzug bei den Eltern genügt es, wenn sie ihrer Unterhaltsverpflichtung nachkommen. Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes tatsächlich von den Eltern gezahlt oder erstattet werden. Es reicht aus, wenn die Eltern Sachunterhalt gewähren, BMF-Schreiben vom 03.04.2019.
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