Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Montag, 25. November 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Holzminden (red). Für Fahrzeughalter steht im Herbst der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen an. Generell ist man zwar nicht dazu verpflichtet, die Reifen in einem bestimmten Zeitraum an seinem Fahrzeug zu wechseln. „Die Winterreifenpflicht gilt jedoch situationsabhängig. Das bedeutet, dass Fahrer diese aufziehen müssen, sobald sie die Fahrt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder auch Reifglätte antreten wollen“, sagt Andreas Röll, Leiter der TÜV-STATION Holzminden. Anhänger sind von dieser situationsabhängigen Verpflichtung ausgenommen. Grundsätzlich ist man auf der sicheren Seite, wenn man sich an die sogenannte O-bis-O-Regel hält. Demnach sollte man von Oktober bis Ostern Winterreifen nutzen. Wie bei allen Reifentypen gilt eine minimale Profiltiefe von 1,6 Millimetern.

„Allerdings empfehle ich bei Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern nicht zu unterschreiten. So bleibt die Bodenhaftung, insbesondere auf matschigen, schneebefallenen Straßen, bestehen“, erklärt der TÜV-Experte. Wer den Reifenwechsel selbst durchführen möchte, kann der Anleitung auf www.tuev-nord.de folgen und sich zusätzlich Tipps zur Einlagerung der Sommerreifen holen.

Foto: choja/istock.com

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255