Holzminden (zir). Im Amtsgericht Holzminden ist am Donnerstag ein Verfahren verhandelt worden, das mit einer eskalierenden Auseinandersetzung unter Nachbarn begann und schließlich in einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung mündete. Gegen den 40 Jahre alten Mann aus Scharfoldendorf standen sowohl eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Nachbarn als auch ein weiteres Verfahren wegen Körperverletzung im Raum.
Auseinanders etzung vor dem Wohnhaus
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es am 31. Oktober 2024 vor dem Haus des Angeklagten zu Streitigkeiten gekommen sein, weil der Kläger und dessen Ehefrau ihr Mobiltelefon nutzten. Der Angeklagte habe mutmaßlich angenommen, dass Fotos seines Hauses gemacht worden seien, obwohl der Kläger lediglich das Licht seines Telefons benutzt habe. Als das Ehepaar die Straße weiterging, folgte ihnen der Angeklagte, stellte erneut zur Rede und schlug dem Kläger laut Anklage zunächst die Kappe vom Kopf. Beim Aufheben des Kleidungsstücks habe er mit dem Ellenbogen nachgesetzt und die Nase des Klägers getroffen, die stark zu bluten begann. Zudem sei es zu einer Beleidigung gekommen. Der Kläger rief daraufhin die Polizei.
Darstellung des Angeklagten
Der Angeklagte schilderte die Situation vor Gericht anders. Er gab an, er selbst sowie der Kläger seien betrunken gewesen – ebenso dessen Ehefrau. Da die Haustür offenstand, habe das Ehepaar zunächst einen möglichen Einbruch vermutet und deshalb Fotos und Videos gemacht. Er habe darauf aufmerksam gemacht, dass er selbst vergessen habe, die Tür abzuschließen, und darum gebeten, die Aufnahmen zu löschen. Als das Ehepaar später die Straßenseite wechselte und die Polizei rief, sei er in Rage geraten und erneut auf sie zugegangen. An der Bordsteinkante habe er das Gleichgewicht verloren und den Kläger versehentlich mit dem Ellenbogen an der Nase getroffen. Eine spätere Entschuldigung, die er gemeinsam mit einem befreundeten Nachbarn aussprechen wollte, sei vom Ehepaar abgelehnt worden.
Weiteres Verfahren einbezogen
Zu diesem Verfahren wurde ein weiterer Fall hinzugezogen: eine Körperverletzung vom 23. April 2025 zum Nachteil der Mutter seines Kindes. Nach Gerichtsangaben kam es zu körperlichen Übergriffen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, den Kopf der Frau mehrfach gegen eine Wand geschlagen und sie gewürgt zu haben. Ein Nachbar, der aus dem Fenster rief, habe der Geschädigten die Chance zur Flucht gegeben. Während der Flucht soll der Angeklagte eine leere Thermoskanne nach ihr geworfen haben. Anschließend habe er sie erneut eingeholt und zweimal in den Nacken geschlagen.
Richter und Staatsanwaltschaft stuften den Vorwurf der schweren Körperverletzung auf Körperverletzung herab, da die Thermoskanne nicht als gefährlicher Gegenstand gewertet wurde. Die Geschädigte erstattete keine Anzeige.
Urteil
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt wurde. Zudem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen. Zum Zeitpunkt des Verfahrens waren im Bundeszentralregister des Mannes 14 Einträge vermerkt.