Landkreis Holzminden (red). Ab dem 1. Mai gilt bundesweit eine überarbeitete Bioabfallverordnung. Ziel ist es, die Qualität des gesammelten Biomülls zu verbessern und die Umweltbelastung durch Fehlwürfe zu verringern. Auch die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Holzminden müssen sich auf neue Vorgaben und mögliche Konsequenzen einstellen.
Strengere Vorgaben für den Biomüll
Die neue Verordnung schreibt vor, dass der Fremdstoffanteil im Biomüll – etwa durch Plastik, Glas oder Metall – einen Grenzwert eines Prozents nicht überschreiten darf. Liegt der Anteil über drei Prozent, kann die Entsorgung verweigert werden. Dies betrifft beispielsweise stark verunreinigte Biotonnen, deren Inhalt nicht mehr als verwertbarer Bioabfall gilt.
Bußgelder bei Verstößen
Bei Missachtung der neuen Vorgaben drohen empfindliche Geldstrafen. Je nach Ausmaß des Verstoßes können Bußgelder bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Die genaue Umsetzung und Kontrolle obliegt den jeweiligen Kommunen.
Was darf in die Biotonne – und was nicht?
Wer sich unsicher ist, was in den Biomüll gehört, sollte künftig besonders aufmerksam sein. Die häufigsten Fehlerquellen sind Plastiktüten – selbst solche, die als kompostierbar gekennzeichnet sind, dürfen künftig nicht mehr verwendet werden.
In die Biotonne gehören unter anderem:
- Gemüse- und Obstreste
- Eierschalen
- Kaffeesatz und Teebeutel (ohne Metallklammer)
- Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Zweige oder Laub
Nicht erlaubt sind:
- Plastik aller Art (auch kompostierbare Beutel)
- Verpackte Lebensmittel
- Glas, Metall oder Keramik
- Windeln und Hygieneartikel
Eine ausführlichere Liste gibt es hier: https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/bioabfaelle/was-gehoert-in-die-biotonne