Delligsen (red). Seit Jahresbeginn gelten neue Regelungen für die Grundsteuer. Alle Grundstückseigentümer mussten daher im Jahr 2022 gegenüber dem Finanzamt eine Steuererklärung abgeben. Die Finanzämter haben aus den eingereichten Daten die Grundsteuermessbeträge neu errechnet und zum 1. Januar 2025 festgesetzt. Für die Gemeinden soll die Grundsteuerreform grundsätzlich aufkommensneutral sein.
Die Neuberechnung der Grundsteuer soll also die Gesamtsumme des Grundsteueraufkommens nicht wesentlich verändern. Der Rat des Flecken Delligsen hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2024 daher für das Jahr 2025 eine Senkung des gemeindlichen Hebesatzes von 420 auf 350 v.H. für die Grundsteuer B beschlossen.
„Im Idealfall halten sich die Erhöhung des Messbetrages und die Senkung des Hebesatzes die Waage, so dass einzelne Grundstückseigentümer keine höheren oder niedrigeren Grundsteuern bezahlen müssen“, erläutert Bürgermeister Stephan Willudda.
Klar ist aber auch, dass es wahrscheinlich nur ganz wenige Fälle gibt, in denen der neue Grundsteuerbetrag nicht vom bisherigen Betrag abweicht. „Als Gemeinde sind wir gehalten, die Steuerreform umzusetzen und die von den Finanzämtern vorgegebenen Messbeträge zu berücksichtigen“, so Willudda weiter.
„Dass es bei der Neuberechnung Gewinner und Verlierer gibt, können wir leider nicht beeinflussen“, bittet er um Verständnis und verweist auf die öffentlich einsehbare Beschlussvorlage 456 im elektronischen Ratsinformationssystem der Gemeinde, wo die Begründung für die Senkung des Hebesatzes nachzulesen ist.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und für die Gewerbesteuer bleiben unverändert. Die Finanzabteilung des Delligser Rathauses war in den letzten Wochen damit beschäftigt, die vorliegenden Daten für jeden einzelnen Grundsteuerfall zu verarbeiten. Dazu gehört der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag und der vom Rat beschlossene Hebesatz. Insgesamt waren dieses rund 3.800 Fälle.
„Wir bitten daher um Verständnis, dass die Grundsteuerbescheide in diesem Jahr erst ein wenig später als sonst verschickt werden konnten“, erläutert Kämmerer Thomas Mölln. Fälle, bei den die Messbeträge vom Finanzamt noch nicht ermittelt worden sind, können erst zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet werden.