Holzminden (red). Im Innenstadtbereich der Stadt Holzminden wurden durch die Mitarbeitenden des Fachbereiches öffentliche Ordnung vermehrt an verschiedenen Punkten Abfallbehälter aller Müllfraktionen festgestellt, die dort dauerhaft aufgestellt werden. Gleichlautende Beobachtungen wurden auch von aufmerksamen Einwohnerinnen und Einwohnern an die Stadtverwaltung herangetragen.
In Einzelfällen wurde bereits, insbesondere von Gewerbetreibenden, angefragt, welche Lösung bei Platzproblemen im eigenen Nutzungsbereich für die Aufstellung von Containern gefunden werden könnte. Hier wurde auf die Umstellung von einem Container auf mehrere kleinere Behälter verwiesen. Insbesondere bei der Müllfraktion der Wertstoffe, die von dem Unternehmen pre-zero abgefahren werden, besteht die Möglichkeit, dort eine Sondervereinbarung für die Abfuhr von Gelben Säcken in Einzelfällen anzufragen.
Durch die persönliche Ansprache wurden die weiteren Betroffenen auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Gleichzeitig haben die städtischen Mitarbeitenden über die nach der zutreffenden städtischen Verordnung geltenden Aufstellzeiten informiert.
Bedauerlicherweise musste die Stadtverwaltung feststellen, dass diese Maßnahmen nicht zu einer Verhaltensänderung geführt haben. Im Gegenteil, es finden sich zunehmend mehr und mehr dauerhaft aufgestellte Müllbehälter, insbesondere in den Fußgängerzonen der Innenstadt.
Dieser Zustand ist nicht nur optisch unansehnlich. Alle Einwohnerinnen und Einwohner Holzmindens sollten das Ziel haben, gemeinsam die Attraktivität unserer Innenstadt zu steigern. Dabei wirkt die Ansammlung von Müllbehältern, insbesondere in der Fußgängerzone, diesem Ziel entgegen.
Darüber hinaus ist eine ordnungsgemäße Straßenreinigung wegen dieses Verhaltens nicht möglich. Vor allem in engen Straßen oder Gassen muss die Reinigung wegen der durch die Müllbehälter verursachten Hindernisse zum Teil vollständig eingestellt werden.
Letztlich, und das ist der wichtigste Punkt, der insbesondere die bisherigen Verursacherinnen und Verursacher zum Umdenken bewegen sollte, stellen diese Müllbehälter Brandlasten dar. In der Vergangenheit musste die Feuerwehr Holzminden mehrfach in einem Einsatzgeschehen feststellen, dass massive Gefährdungen für Leib und Leben sowie Gebäudebestand im letzten Moment abgewendet werden konnten, bei denen angezündete Abfallbehälter als Brandherd ermittelt wurden.
Aus diesem Grund informiert der Fachbereich Öffentliche Ordnung über die nach § 5 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Holzminden geltende Regelung, wonach Haus- und Sperrmüll sowie Wertstoffe frühestens am Vorabend des Abfuhrtages ab 18 Uhr an öffentlichen Verkehrsflächen zur Abholung bereitgestellt werden dürfen. Zurückgewiesener oder nicht mitgenommener Müll sowie Wertstoffsäcke sind am selben Tag zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Das bedeutet, dass der Müllbehälter ab 18 Uhr am Abend vor dem Abfuhrtag auf die Straße zur Abholung gestellt werden darf und bis zum Abend des Abfuhrtages wieder von der Straße entfernt werden muss. Bei erneuten Feststellungen erhalten die betroffenen Personen nochmals die Aufforderung, die oben genannten Regelungen zu beachten und werden darauf hingewiesen, dass die Verordnung bei Zuwiderhandlungen die Einleitung eines Bußgeldverfahrens vorsieht. Aufgrund der durch diese Müllbehälter verursachten Gefahrenlagen ist die konsequente Umsetzung dieser Regelung erforderlich.
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung.