Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 23. November 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Holzminden (red). Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht neue Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Über die Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern. Ziel der Förderung ist eine breite Marktdurchdringung von E-Lastenrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, um den Ausstoß von Treibhausgasen und Schadstoffen zu reduzieren und so einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor sowie zur Luftreinhaltung zu leisten. 

Antragsberechtigt für die Förderung sind zum einen private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit, einschließlich freiberuflich Tätige, und zum anderen Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Hochschulen. Es handelt sich bei der Förderung um eine Projektförderung, die grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt wird. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung (den Kauf). Die maximale Fördersumme pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger beträgt 3 500 Euro. 

Weitere Informationen zum Förderaufruf sind auf der Programmwebsite des BAFA unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html zu finden. Hier gelangen Sie auch zur Antragstellung. Für weitere Fragen steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises ebenfalls gern zur Verfügung. Diese ist telefonisch unter der Rufnummer 0 55 31 -707 110 und per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255