Holzminden (red). Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht neue Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Über die Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern. Ziel der Förderung ist eine breite Marktdurchdringung von E-Lastenrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, um den Ausstoß von Treibhausgasen und Schadstoffen zu reduzieren und so einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor sowie zur Luftreinhaltung zu leisten.
Antragsberechtigt für die Förderung sind zum einen private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit, einschließlich freiberuflich Tätige, und zum anderen Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Hochschulen. Es handelt sich bei der Förderung um eine Projektförderung, die grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilfinanzierung gewährt wird. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung (den Kauf). Die maximale Fördersumme pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger beträgt 3 500 Euro.
Weitere Informationen zum Förderaufruf sind auf der Programmwebsite des BAFA unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html zu finden. Hier gelangen Sie auch zur Antragstellung. Für weitere Fragen steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises ebenfalls gern zur Verfügung. Diese ist telefonisch unter der Rufnummer 0 55 31 -707 110 und per E-Mail unter