Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 22. November 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Landkreis Holzminden (red). Unternehmen stehen ab sofort zwei Formen der Finanzierung von energetischen Maßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung: ein Zuschuss und ein Ergänzungskredit (über die KfW Bank). Möchten Sie als Unternehmen eine neue Heizungsanlage einbauen? Dann steht bei der KfW für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung ein Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten zur Verfügung. 

Unternehmen, die bereits einen Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen (z.B. zur Erneuerung der Fenster, Dämmung oder Dacherneuerung) zugesagt bzw. bewilligt bekommen haben, können einen Ergänzungskredit bekommen. Dieser gilt ausschließlich für Zuschüsse, die noch nicht ausgezahlt wurden und nicht älter als 12 Monate sind. Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), gem. den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“, beantragt werden. Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden, können Sie bis zu 5 Mio. Euro Kredit je Vorhaben erhalten. 

Weitere Informationen zu den Angeboten sind auf der Website der KfW unter https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/index.jsp?redirect=280704 (BEG Heizungsförderung) zu finden. Hier gelangen Sie auch zum Kundenportal „Meine KfW“ für Antragsstellungen. 

Für weitere Fragen steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises Holzminden ebenfalls gern zur Verfügung. Diese ist telefonisch unter der Rufnummer 0 55 31 -707 110 und per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255