Holzminden (red). Im vergangenen Herbst konnten Unternehmen im Rahmen des Förderaufrufs zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur eine Förderung für die Anschaffung und Installation gewerblich genutzter Schnellladepunkte beantragen. Das BMDV setzt die Förderung nun fort und stellt hierfür weitere Mittel bereit.
Schnellladeinfrastruktur ist Voraussetzung für die Elektrifizierung gewerblicher Flottenfahrzeuge. Die dafür notwendigen hohen Investitionen stellen für viele Unternehmen jedoch eine Herausforderung dar. Mit dem neuen Aufruf werden Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht-öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte inklusive dem dafür notwendigen Netzanschluss gefördert. Pro Antrag können beliebig viele Ladepunkte beantragt werden, wobei der maximal mögliche Förderbetrag auf fünf Mio. Euro begrenzt ist. Bei dieser Förderung handelt es sich um eine Anteilfinanzierung. Der maximal mögliche Höchstbetrag berechnet sich individuell, abhängig von der Art des Unternehmens und der Anzahl der Ladepunkte.
Weitere Informationen zum Förderaufruf sind auf der Website des Projekträger Jülich unter https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur zu finden. Hier gelangen sie auch zur Antragstellungsplattform. Für weitere Fragen steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises auch gern zur Verfügung. Diese ist telefonisch unter der Rufnummer 0 55 31 -707 110 und per Mail unter
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