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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Höxter (red). Mit dem bevorstehenden Beginn der Osterferien und dem damit einhergehenden Beginn der Reisesaison 2024 empfiehlt die Stadt Höxter, Abteilung Bürgerservice und Standesamt dringend rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit erforderlicher Reisedokumente zu überprüfen.

Im Regelfall muss für einen Personalausweis eine Zeit von etwa 1,5 bis 2 Wochen zwischen Beantragung und Abholung des Dokumentes eingeplant werden. Beim Reisepass kann die Zeit zwischen Beantragung und Abholung auch bei etwa 4-5 Wochen liegen. Sollte eine rechtzeitige Ankunft der Unterlagen vor Reiseantritt nicht mehr sichergestellt sein, so kann auch ein Express-Reisepass beantragt werden. Gegen eine Zusatzgebühr von 32,00 Euro (somit insgesamt 102,00 Euro statt 70,00 Euro) liegt dieser bereits innerhalb von 4 Werktagen vor (bei Bestellung vor 12:00 Uhr in 3 Werktagen).

Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder Reisepasses vor Ort ist nur für den absoluten Notfall vorgesehen. Ferner werden diese Dokumente auch nicht in jedem Reiseland anerkannt.

Kinderreisepässe zum 01.01.2024 abgeschafft

Die Kinderreisepässe, welche direkt vor Ort im Bürgerservice gedruckt und ausgehändigt werden konnten, sind zum 01.01.2024 abgeschafft worden. Daher sind auch für Kleinkinder grundsätzlich Personalausweise oder Reisepässe mit einer Gültigkeit von sechs Jahren zu beantragen. Bis zum 31.12.2023 ausgestellte Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit jedoch bis zum aufgedruckten Ablaufdatum.

Durch die Abschaffung der Kinderreisepässe ist auch für Reisedokumente der Kinder die normale Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei für die Ausstellung der Unterlagen einzuplanen.

Es wird empfohlen, sich ebenfalls rechtzeitig vor Reiseantritt auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) über die Einreisebestimmungen für das entsprechende Zielland zu informieren. Grundsätzlich ist innerhalb der EU bzw. des Schengenraumes der Personalausweis ausreichend, jedoch sind im Einzelfall die jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes maßgeblich. Insbesondere für Reisen nach Großbritannien ist seit dem Austritt aus der EU ein Reisepass erforderlich.

Für Fragen stehen grundsätzlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Bürgerservice und Standesamt gern unter 05271/963 3232 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.

 

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