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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Bodenwerder. Auf der einen Seite sehr interessiert, auf der anderen Seite allerdings mit Unverständnis habe ich die Bestrebungen zur Kenntnis genommen, die von einigen Einwohnern*innen bzw. Ratsmitgliedern sowie Samtgemeindebürgermeister Sebastian Rode in Bodenwerder-Polle angestoßen wurden: Einen Gebietswechsel in Richtung Hameln-Pyrmont. Der Grund: In Bodenwerder (und Umgebung?) fühle man sich vom Landkreis Holzminden vernachlässigt, nicht wertgeschätzt oder nicht ernst genommen.

Für was ist der Landkreis in der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle eigentlich zuständig? Oder anders gefragt: Wer hat eigentlich die größte Gestaltungskraft in einer Gemeinde bzw. in einer Samtgemeinde? Die Antwort ist plausibel wie einfach: Die Gemeinde selbst. Das sieht übrigens auch das Gesetz vor, und nicht umsonst heißt es u.a. in § 1 NKomVG, dass die Samtgemeinden ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung mit dem Ziel verwalten, das Wohl ihrer Einwohner*innen zu fördern. Gleichwohl gehört das Wohl der Einwohner*innen auch zur Aufgabe des Landkreises, aber eben nicht zu seiner Alleinigen. Bei weitereichenden Entscheidungen des Kreistages muss dieser also das gesamte Kreisgebiet im Blick haben und sorgfältig abwägen, was das Beste für die Kreiseinwohner*innen ist.

Hätte ein Gebietswechsel nach Hameln-Pyrmont für die Einwohner*innen der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle also einen erkennbaren Mehrwert bzw. Vorteil, der den Wechsel rechtfertigt? Für die weiterführenden Schulen wäre dann Hameln-Pyrmont zuständig, die Förderschule käme dann auf keinen Fall nach Bodenwerder und ob in Hameln die Notwendigkeit einer OBS in Bodenwerder gesehen wird, ist fraglich.

Die Kreisstraßen und Kindergärten würden von Hameln-Pyrmont unterhalten bzw. finanziert, hat das einen Mehrwert? Thema Schülerbeförderung: Die Mehrheit der Schüler*innen aus dem Raum Bodenwerder besucht eine weiterführende Schule außerhalb des Landkreises Holzminden, für die Beförderung bereits heute schon nicht der Landkreis Holzminden zuständig ist. Thema Finanzen: Aus finanzieller Sicht käme die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle in Hameln-Pyrmont günstiger weg, liegt hier die Kreisumlage doch um einige Prozentpunkte niedriger. Würde die Samtgemeinde dann ihre Hebesätze senken? Alles ein Blick in Glaskugel. In Sachen Abfallentsorgung sei der Blick nach Ovelgönne gestattet, hier kann es nur besser werden. Ein möglicher Pluspunkt für Hameln-Pyrmont also oder anders betrachtet, für die 18 Ovelgönner.

Losgelöst von der Zuständigkeitsfrage und dem Verfahren einer Gebietsreform muss am Ende konstatiert werden, dass der in Rede stehende Gebietswechsel für die Einwohner*innen der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle keine nennenswerten Vorteile bringt. Der Landkreis Holzminden wäre ohnehin durch den Einwohnerschwund ein klarer Verlierer. Statt also frustriert und ad hoc einen Wechselwillen aufgrund einer fehlender Wertschätzung zu propagieren, hätte ich vom Samtgemeinderat und Samtgemeindebürgermeister Rode erwartet, den offenkundig notwendigen strukturellen Wandel im Landkreis Holzminden, zu dem leider auch die Veränderung der Schullandschaft gehört, aktiv, mutig und engagiert anzugehen. Was ließe sich alles mit dem Objekt der OBS in Bodenwerder machen? Ach ja, die Zusammenlegung der Grundschulen in Hehlen, Bodenwerder, Halle und Kirchbrak zu einem modernen Schulzentrum mit Hallenbad und Sportanlagen ist nicht gewollt, auch von den betroffenen Kindern nicht...? Blickt man nach Stadtoldendorf in Richtung der ehemaligen Yorck-Kaserne oder dem Krankenhaus Charlottenstift, haben bereits andere Gemeinden in unserem Landkreis strukturelle Herausforderungen gemeistert. Warum sollte das nicht auch in Bodenwerder und Umgebung möglich sein? So jedenfalls wird es vor Ort keine Gewinner geben.    

Boris Schreiber, Heinsen

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, die Weser-Ith News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

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