Landkreis Holzminden (red). Nach Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und der Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten. Anträge können jetzt bis Freitag, den 22. März 2024 bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Holzminden per E-Mail (
Wichtig dabei ist, dass die Soforthilfe als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht ist, weil etwa für den eigenen Haushalt Gegenstände beschafft werden müssen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.
Weitere Infos sind auch auf der Internet-Seite der Landesregierung www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser zu finden.