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Montag, 25. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Eschershausen. Bei meinem Spaziergang durch den Stadtpark am Sonntagmorgen, dem 27.8. gegen 10.00 Uhr habe ich mehrere Verunreinigungen im Stadtpark und auf den Wegen festgestellt. Hundekot auf dem Weg, Pizzabehältnisse auf einer Bank, Glasscherben hinter einer Bank und Papier, Chipstüten usw. auf den Rasenflächen. Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche mir, dass Sie Ihre Augen offenhalten und mögliche Verursacher, egal welches Alters, dem Ordnungsamt melden. Verunreinigungen sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Ordnungsgeld geahndet werden kann. Die Stadt und viele Freiwillige haben unseren Stadtpark mit vielen Mühen, Arbeit, finanziellen Anstrengungen und ehrenamtlichen Engagement hergerichtet und ausgestattet, sodass man sich in diesem Kleinod wohlfühlen kann. Viele Gäste und Besucher loben diesen ausgezeichneten Park, den es so in näherer Umgebung nicht gibt. Dies soll auch zukünftig so bleiben. Verunreinigungen sind daher ein absolutes „No-Go“.

Es gibt im Stadtpark eine Müllstation und hier kann der Unrat ordnungsgemäß entsorgt werden. Ich möchte niemanden vorverurteilen, doch der Verdacht, dass jüngere Mitbürger hierfür verantwortlich sind, können nicht völlig ausgeschlossen werden. Also liebe junge Nutzer unseres Stadtparks: “Bitte beachten Sie unser Müllkonzept und lassen Sie keinen Unrat liegen, sondern entsorgen ihn in der Müllstation.“ Vielen Dank. Das Ordnungsamt wird demnächst ein Auge offen halten und unregelmäßig und zu unterschiedlichen Zeiten im Stadtpark Kontrollen durchführen. Wir, die Stadt Eschershausen und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünschen sich mehr Rücksicht beim Besuch des Stadtparks. Vielen Dank.

Friedhelm Bandke
Bürgermeister

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, die Weser-Ith News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

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