Stadtoldendorf (red). Die Vorschlagsliste der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf für die Wahl der in der Strafgerichtsbarkeit tätigen Schöffen/innen und Hilfsschöffen/innen für die Amtsperiode 2024-2028 wird in der Zeit vom 08. bis 12.05.2023 in den Bürgerbüros der Samtgemeinde in Eschershausen, Raabestraße 10, 37632 Eschershausen, und in Stadtoldendorf, Kirchstraße 4, 37627 Stadtoldendorf, zu den Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Gegen die Vorschlagslisten ist der Einspruch zulässig. Der Einspruch ist innerhalb einer Woche nach dem Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf -Ordnungsamt- zu erheben. Der Einspruch kann damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden sollten.