Salzhemmendorf (red). Die Bürger*innen-Initiative depoNIE Ith zeigt sich verärgert, hatte sie doch gehofft, dass der Erörterungstermin in einer Präsenzveranstaltung stattfindet. Um darauf hinzuwirken, haben die Einwender auch schon Kontakte zum Gewerbeaufsichtsamt Hannover (GAA) und zum Umweltministerium als Aufsichtsbehörde wahrgenommen. Nun liegt die Entscheidung vor. Es wird ein Online-Verfahren geben. Die Flecken Coppenbrügge und Salzhemmendorf wurden darüber vorab schon in Kenntnis gesetzt. Das Antragsverfahren zur geplanten Schadstoffdeponie im Ith-Steinbruch bei Bisperode geht jedoch also in die nächste Runde. Für die über 900 Einwender*innen bedeutet es einen unzumutbaren Aufwand, sofern sie denn in der Lage sind, mit dem eingestellten Programm zu arbeiten oder überhaupt über Kenntnis und Zugangsmöglichkeiten im Internet verfügen.
„Hier macht es sich die Genehmigungsbehörde bequem und schafft eine Barriere gegenüber der öffentlichen Beteiligung“, wertet Werner Anders, Sprecher der BI, das Vorgehen: „Legitimiert wäre es als Corona-Maßnahme. Aktuell aber lässt das Pandemiegeschehen weitgehende Lockerungen zu und finden bereits seit Dezember 2022 wieder Präsenzveranstaltungen dieser Art statt.“
Die Form der Online-Bearbeitung bedeutet für die privaten Einwender ein ständiges Einsehen der Termine zur Wahrung der Fristen, um gegebenenfalls Ergänzungen anzumerken. Neben der zu erwartenden Unübersichtlichkeit in den Tabellen der Onlinevorlage, allein aufgrund des Umfangs, wird es nicht zu gewährleisten sein, alle Bedenken anzuhören, um sie erörtern zu können.
„Das Online-Verfahren ist schlicht intransparent und ausgrenzend“, so Anders, „als sei es Ziel der Behörde, sich gar nicht mit allen Aspekten befassen zu wollen, um erneut ein Waterloo wie beim ersten Erörterungstermin im August 2019 zu erleben. Damals wurde die Veranstaltung aufgrund eklatanter Antragsfehler mit umfassenden Auflagen an den Antragsteller Hannoversche Basaltwerke abgebrochen, was schließlich zur Neueinreichung führte“. Seltsam ist zudem, dass die Entscheidung auf Veranlassung des Umweltministeriums beruht und einen Tag vor der Vereidigung des neuen grünen Umweltministers Meyer erging.
„Für uns in der BI erweckt es den Anschein, als habe der scheidende Umweltminister Lies unser Begehren während des Wahlkampfes ruhen lassen, um dann seinem Nachfolger ein unbequemes Erbe zu hinterlassen“, führt Anders aus, „regulär hätte der Erörterungstermin im Oktober 2022 stattfinden müssen, also dem Monat der Landtagswahl. Die BI hatte sich im vergangenen Juli mit einem offenen Brief an den damaligen Umweltminister Lies gewandt, um eine Präsenzveranstaltung zu erwirken. Die BI prüft jetzt die Zulässigkeit. Interessierte können auf der Internetseite: https://deponie-ith.de Informationen über den Sachstand des Verfahrens und zur Online-Erörterung einsehen oder zu den Treffen kommen.“