Landkreis Holzminden (red). Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist nicht erst seit den neuesten geopolitischen Entwicklungen ein wichtiges Thema. Auch aus Sicht des Klimaschutzes muss unbedingt die Energiewende herbeigeführt werden. Um langfristig den Ausstieg von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Gas und Kohle bewältigen zu können, sind auch Freiflächen-Photovoltaikanlagen bedeutsam. In einer Veranstaltung in der Georg-von-Langen-Schule Berufsbildenden Schulen Holzminden (BBS) hat der Landkreis Holzminden jetzt die Bürgermeister und die Betreiber*innen der Stadtwerke über die Möglichkeiten der Standortsuche und Installation informiert.
Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung sollen vor allem auf Dächern und auf technischen Bauwerken errichtet werden. Aber die Flächen in den Siedlungen werden nach Berechnung von Experten nicht ausreichen, um eine für die Energiewende ausreichende Energiemenge zu produzieren. Deswegen müssen sie auch auf freien Flächen am Boden installiert werden. Solche Anlagen werden dementsprechend Freiflächen-Photovoltaikanlagen genannt. Sie sollen vorwiegend dort gebaut werden, wo sie keine Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion darstellen. Geeignet sind deshalb vor allem Flächen etwa entlang von Schienenwegen oder ungenutzte Gewerbeflächen.
Das Land Niedersachsen hat für die Solarenergieproduktion Leistungsziele definiert, die nur mit der Installation von Freiflächenphotovoltaikanlagen (FPVA) auf landwirtschaftlichen Flächen zu erreichen sind. Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen auf Dächern sind FPVA im Außenbereich nach dem Baugesetzbuch nur an Autobahnen und Haupteisenbahnlinien privilegiert, d. h., in allen anderen Bereichen gelten sie als Bauwerke, für die ein Bebauungsplan aufgestellt und in der Regel der Flächennutzungsplan geändert werden muss. Mit dieser Regelung fällt die Aufstellung von FPVA in die Entscheidungshoheit der Gemeinden. Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von 65 Gigawatt (GW) zu installieren, wovon 50 GW auf die Dächer und 15 GW auf die Freiflächen entfallen sollen. Die Freiflächen würden damit 0,8 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Niedersachsen (0,47 % der Landesfläche) beanspruchen.