Hameln (red). Am kommenden Samstag, den 2. Juli 2022, proben der Landkreis Hameln-Pyrmont und die kreisangehörigen Kommunen erneut den Ernstfall. Im Zuge des zweiten „kreisweiten Warntages“ (jeder 1. Samstag eines Quartals) soll den Bürgerinnen und Bürgern verdeutlicht werden, mit welchen Warn-Systemen sie von den zuständigen Behörden gewarnt werden, wenn eine Großschadenslage oder Katastrophe bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.
Zur Ankündigung der Probe-Warnung erklingt um 12:00 Uhr zunächst kreisweit das Sirenensignal „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton). Um 12:06 Uhr werden dann das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ (eine Minute auf- und abschwellender Heulton) sowie die Warn-App „NINA“ ausgelöst. Zeitgleich werden Informationen über die Social-Media-Kanäle des Landkreises Hameln-Pyrmont zur Verfügung gestellt. Um 12:12 Uhr wird der kreisweite Warntag mit dem Sirenensignal „Entwarnung“ offiziell beendet.
Sollte das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ im Ernstfall zu hören sein, werden vom Landkreis Hameln-Pyrmont bestimmte Verhaltensweisen zum Selbstschutz und zur Informationsbeschaffung empfohlen. Hierzu wird mit dieser Pressemitteilung eine Übersicht zur Verfügung gestellt, die in exponierter Lage zu Hause aufbewahrt werden kann.
Hameln (red). Während am ersten kreisweiten Warntag, am 2. April 2022, die Warnung per Sirene weitestgehend reibungslos funktioniert hat, blieb die Warn-App „NINA“ gänzlich stumm. Noch am selben Tag entdeckte die Firma Mecom, die die Warn-App für den Bund betreibt, dass ein Fehler im firmeneigenen System die von der Kooperativen Regionalleitstelle Weserbergland versandte Warnmeldung blockierte. Dieser Fehler habe jedoch unverzüglich beseitigt werden können.
„Dies unterstreicht die Wichtigkeit von Probealarmierungen. Der Landkreis Hameln-Pyrmont empfiehlt nachdrücklich weiterhin allen Bürgerinnen und Bürgern, die Warn-App „NINA“ auf dem eigenen Smartphone zu installieren und zu nutzen. „NINA“ wird auch weiterhin als Bundes-Warn-App einen wichtigen Baustein im Warn-Mix des Landkreises darstellen“, erklärt Landrat Dirk Adomat.
Hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Sirenen haben die kreisangehörigen Kommunen auf folgendes hingewiesen: In der Stadt Hameln sind aktuell alle Sirenen betriebsbereit, weitere Sirenenstandorte sind in Planung. Auch in der Stadt Bad Münder sind alle Sirenen funktionsfähig. Gleiches gilt für den Flecken Aerzen, der alle Sirenen ertüchtigt hat. Im Ortsteil Baarsen der Stadt Bad Pyrmont ist eine Sirene defekt. Das Gleiche gilt für eine Sirene im Ortsteil Diedersen des Fleckens Coppenbrügge. In der Gemeinde Emmerthal konnte eine Sirene im Ortsteil Hajen neu eingerichtet werden. Der Flecken Salzhemmendorf beabsichtigt im Ortsteil Lauenstein eine 2022 demontierte Sirene neu zu installieren.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit den Sirenen, bspw. technische Defekte, zentral an den Landkreis Hameln-Pyrmont unter
Weitere Informationen zum kreisweiten Warntag, wie z.B. den Warnmöglichkeiten im Landkreis und richtige Verhaltensweisen im Notfall, sind auf der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont zu finden: https://www.hameln-pyrmont.de/warnung
Aus gegebenem Anlass wird der zweite kreisweite Warntag mit Hinweisen zur Waldbrandgefahr verbunden. Bei anhaltender Trockenheit steigt in den Sommermonaten allgemein die Gefahr von Wald- und Vegetationsbränden. Zur Warnung veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst je Tag und Ort einen Waldbrandgefahrenindex mit fünf Gefährdungsstufen. Mit Stand 29. Juni 2022 ist für den Landkreis Hameln-Pyrmont die Warnstufe 3 (mittlere Gefahr) ausgegeben.
Wie schnell sich bei anhaltender Trockenheit ein Waldbrand ausbreiten kann, zeigte zuletzt am 23. Juni 2022 ein mehr als 100 Feuerwehrleute fordernder Löscheinsatz im Riepen oberhalb von Klein Berkel. Dass ein solcher Waldbrand schnell ganze Ortschaften bedrohen und sich somit zu einem echten Katastrophenszenario entwickeln kann, verdeutlichte zuletzt im Juni 2022 der Waldbrand in Brandenburg, bei dem zwei Ortschaften vorsorglich evakuiert werden mussten.
„Es ist daher verboten, in den Wäldern oder in gefährlicher Nähe Feuer anzuzünden, zu rauchen oder brennende bzw. glimmende Sachen wegzuwerfen. Sollte aufgrund der akuten Bedrohung durch einen Waldbrand das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ ausgelöst werden, werden die Menschen gebeten, sich gemäß den allgemeinen Verhaltensempfehlungen zu verhalten“, so Marvin Schwiegmann, Leiter des Amtes für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst.