Holzminden/Hildesheim (lbr). Am gestrigen Mittwoch sahen sich der Landkreis Holzminden und die ehemaligen Mitarbeiter der Zulassungsbehörde vor dem Arbeitsgericht in Hildesheim wieder. In acht der zwölf Kündigungsschutzverfahren wurde ein Vergleich erzielt. Die Beteiligten einigten sich darauf, dass die Arbeitsverhältnisse von acht, der damals fristlos gekündigten Mitarbeiter, einvernehmlich und fristgerecht beendet wurde. Nun muss der Landkreis individuell je nach Fall bis zu fünf Monate Lohn nachzahlen und an einige der ehemaligen Mitarbeiter auch eine Abfindung von bis zu 12.000 Euro.
Zwei Ex-Mitarbeiter lehnten einen Vergleich ab. Das Arbeitsgericht Hildesheim habe in diesen Fällen eine Unverhältnismäßigkeit in der fristlosen Kündigung gesehen und gab somit den beiden Klägern recht. Diese müsse der Landkreis nun wieder einstellen. „Im Moment gehen wir davon aus, dass wir in die höhere Instanz gehen“, sagte Peter Drews, Pressesprecher des Landkreises in Bezug auf dieses Ergebnis. Zu den erzielten Vergleichen in den acht Fällen ergänzte er: „Wir können mit den Kompromissen sehr gut leben.“
Das Ergebnis des Arbeitsgerichtes bringt natürlich Kosten für den Landkreis mit sich. „Ein Schaden in einer sechsstelligen Höhe ist derzeit nicht absehbar“, erklärte Drews auf Nachfrage unserer Redaktion.
Zum Hintergrund: Ende September stellte der Landkreis Holzminden zwölf Mitarbeiter aus dem Straßenverkehrsamt frei und die Staatsanwaltschaft startete Ermittlungen aufgrund einer mutmaßlichen schwarzen Kasse. Alle Mitarbeiter wurden fristlos entlassen und der Landkreis gab keine Stellung zu den Ereignissen sowie zum laufenden Verfahren ab.