Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 15. November 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Holzminden (red). Mit Wirkung vom 9. Mai wurde die Besuchszeit im Krankenhaus Holzminden verlängert und die Einlasszeit von 12 Uhr bis 17 Uhr ausgeweitet. Weiterhin ist für den Zugang ins Krankenhaus die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Covid-19 Testergebnis (PoCT 24 Stunden, PCR 48 Stunden Gültigkeit) in Kombination mit einem Lichtbildausweis erforderlich. Die Testnachweise werden ausschließlich von anerkannten Testzentren und/oder Testpraxen akzeptiert.

„Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Hausarzt. Pro Patient ist ein Besucher für eine Stunde am Tag zugelassen. Der Besucher kann täglich wechseln. Der Zugang zu den MVZ-Praxen wurde gelockert. So entfällt die generelle Testpflicht bei Eintreten in die Praxen“, heißt es weiter.

Zu beachten ist, dass Patienten aus einem MVZ, z.B. im Rahmen einer ambulanten OP, zum Linksherzkatheter oder in die Endoskopie ins Krankenhaus übergehen, zum Eingriff (Intervention) ein negatives Covid-19 Abstrichergebnis vorlegen müssen. Das Tragen einer FFP2-Maske für den Zugang ins Krankenhaus sowie in die Med. Versorgungszentren sind weiterhin erforderlich.

Gleiches gilt für Begleitpersonen. Über Art und Dauer der Einschränkungen kann aktuell keine Auskunft gegeben werden. Die getroffenen Maßnahmen dienen in erster Linie zum Schutz unserer Patienten:innen und unserer Mitarbeitern:innen.

Anzeige
Anzeige