Landkreis Holzminden (red). Am 01.04.2022 tritt im Landkreis Holzminden eine neue Abfallgebührensatzung in Kraft. Diese hat der Kreistag in seiner Sitzung am 28.02.2022 beschlossen. Obwohl die Aufwendungen der AWH im Jahresvergleich um mehr als 800.000 Euro steigen, konnten die Gebühren für die Leerung der Restabfall- und Bioabfallbehälter für Privatkunden konstant gehalten und die Grundgebühr für Privathaushalte sogar leicht gesenkt werden. Zudem wurde die Gebühr für den AWH-Restmüllsack auf drei Euro je Stück reduziert.
Die Gebühr für die Anlieferung von Grünschnitt auf den AWH-Entsorgungsanlagen bleibt ebenfalls konstant. Erhöht haben sich jedoch die Gebühren bei der Anlieferung von weiteren Abfällen, wie z. B. Altholz. Für die Restabfallentsorgung von gewerblichen Kunden werden die Gebühren leicht gesenkt. Diese Kunden zahlen jedoch künftig bei der Altpapierentsorgung über Container eine Gebühr. Möglich wurde die neue Gebührenstruktur durch die soliden Finanzen der AWH in den vergangenen Jahren und u. a. durch geplante Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Altpapier. Die neue Satzung mit den geänderten Gebührensätzen ist über die Website www.awh-holzminden.de unter „Aktuelles aus der AWH“ und „Satzungen AWH“ zu finden. Aufgrund der Satzungsänderung werden die Gebührenbescheide in diesem Jahr erst Mitte März versendet. Der erste Zahlungstermin ist der 15. April 2022.