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Donnerstag, 24. April 2025 Mediadaten Fankurve
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Hannover (red). Die Pflegereform ist vom Bundestag im Juni 2021 beschlossen worden. Ab Januar 2022 gelten nun neue Regelungen. Das sogenannte Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) soll unter anderem Entlastungen für Pflegebedürftige und ihre Familie schaffen. Was genau ändert sich im Bereich der Pflegeleistungen? Die Johanniter informieren zu den wichtigsten Neuerungen. 

Mehr Geld für Pflegesachleistungen 
Angesichts der steigenden Preise in der Pflege hat der Gesetzgeber den Zuschuss für Pflegesachleistungen um 5 Prozent erhöht. Für Menschen mit Pflegegrad 2 steigt er von bisher 689 auf 724 Euro, mit Pflegegrad 3 von 1.298 auf 1.363 Euro. Im Pflegegrad 4 steigt der Betrag entsprechend von 1.612 auf 1.693 Euro, und im Pflegegrad 5 von 1.995 auf 2.095 Euro. Voraussetzung für den Zuschuss für Pflegesachleistungen ist Pflegegrad 2 oder höher. 

Höherer Zuschuss zur Kurzzeitpflege 
Auch die Leistungen für die Kurzzeitpflege erhöhen sich für die Pflegegrade 2 bis 5: Statt bisher 1.612 Euro erhalten Betroffene nunmehr 1.774 Euro. Weiterhin kann der Zuschuss zur Kurzzeitpflege mit maximal 50 Prozent der Mittel aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden. Da sich das Budget für die Verhinderungspflege nicht erhöht, stehen für dieses Modell jährlich maximal 3.386 Euro zur Verfügung. 

Umwandlung von Pflegesachleistungen ohne Antrag möglich 
Wie bisher kann ein Teil der Pflegesachleistungsbeträge für Entlastungsleistungen genutzt werden. Neu ist, dass hierfür seit diesem Jahr kein Antrag mehr nötig ist – die Pflegekasse wandelt den überschüssigen Pflegesachleistungsbetrag automatisch um, wenn die eingereichte Rechnung die zur Verfügung stehenden Entlastungsleistungen übersteigt. 

Einfachere Versorgung mit Pflegehilfsmitteln 
Pflegehilfsmittel wie etwa ein Pflegebett dürfen jetzt nicht mehr nur vom Arzt, sondern auch von Pflegefachkräften empfohlen werden – das gilt für Fachkräfte von Pflegediensten ebenso wie für Pflegefachkräfte, die den verpflichtenden Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug durchführen. Die schriftliche Empfehlung wird dann zusammen mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse eingereicht. 

Der „Johanniter-Pflegelotse“ klärt auf 
Alle wichtigen Fragen rund um die Pflege zu Hause beantwortet die Informationsbroschüre „Johanniter-Pflegelotse – ein Wegweiser zur ambulanten Pflege“ auf 20 übersichtlichen Seiten. Er richtet sich sowohl Menschen, die ganz neu mit der Situation von Pflegebedürftigkeit konfrontiert sind, als auch an jene, die schon länger einen Angehörigen pflegen. Der aktualisierte Johanniter-Pflegelotse ist erhältlich als pdf-Version im Internet unter Johanniter-Pflegelotse.

Foto: Johanniter-Pflegelotse 

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