Niedersachsen (red). Mit der Kofinanzierungsrichtlinie unterstützt das Land Niedersachsen finanzschwache Kommunen, die sich den Eigenanteil zur Kofinanzierung von EU-Förderprojekten nicht leisten können. Gefördert werden wirtschaftliche und nachhaltige Maßnahmen, die in besonderer Weise einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen leisten und damit die Ziele der Regionalen Handlungsstrategie umsetzen. 6 Mio. Euro stellt das Land dafür jährlich zur Verfügung.
Von dieser Summe erhält die Samtgemeinde Bevern den Höchstbetrag von 0,5 Mio. Euro für den geplanten Umbau des Freibades in ein organisch geformtes Bad mit biologischer Wasseraufbereitung. Die Förderzusage steht allerdings unter dem Vorbehalt „der endgültigen Festsetzung der Zuwendungshöhe im Hauptverfahren“, wie es im Zuwendungsbescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser heißt. Die Samtgemeinde bekommt die Fördersumme also nur, wenn auch der Antrag nach der ZILE-Dorfentwicklung erfolgreich ist.
Der Samtgemeindebürgermeister Thomas Junker ist optimistisch, dass auch dieser Antrag positiv beschieden wird. „Wir haben auch für die Dorfentwicklungsmaßnahme einen umfangreichen und sehr detaillierten Förderantrag auf den Weg gebracht, der die Bewertungskriterien der ZILE-Richtlinie bestens erfüllen sollte“, so Junker. Er sei deshalb guter Dinge, auch aus der Dorfentwicklung die angepeilte Höchstfördersumme von 0,5 Mio. Euro zu erhalten. Mit der Entscheidung des ArL sei im Frühjahr 2022 zu rechnen.
Fotos: SG Bevern