Holzminden (red). In Anlehnung an das Infektionsgeschehen im Rahmen der Corona-Pandemie hat das Krankenhaus Anpassungen vorgenommen. In der Krisenstabssitzung vom 3. Juni wurde beschlossen, das eingeschränkte Besuchsrecht weiter zu lockern und die Luca-App einzuführen. Selbstverständlich sind die vom Krankenhaus aufgestellten Besuchs- und Hygieneregeln weiterhin wie folgt zu beachten.
Für Besucher gilt somit ab dem 7. Juni Folgendes: Generell gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinisch) oder einer FFP-2 Maske, Händedesinfektion bei Ein- und Austritt des Krankenhauses sowie vor und nach Betreten des Patientenzimmers sind zwingend erforderlich. Weiterhin gilt es, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen so weit wie möglich einzuhalten. Die Besuchszeit ist von 12 bis 16 Uhr.
Die Besucherregelung ist angelehnt an den 7-Tages-Inzidenzwert im Landkreis Holzminden. Bei einer Inzidenz über 35 ist ein fest definierter Besucher pro Patienten zugelassen. Weiterhin hat der Besucher einen Nachweis über Impfstatus sowie den Gesundheitsstatus nach durchlebter Covid-19-Erkrankung, in Kombination mit dem Personalausweis, vorzulegen.
Bei einer Inzidenz unter 35 (fünf Werktage folgend), sind pro Patienten gleichzeitig zwei erwachsene Besucher zugelassen. In Anlehnung an die aktuelle Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche sind Besucher unter 16 Jahren von der Regelung ausgenommen. Auch bei geringer Inzidenz hat der Besucher ein Nachweis über Impfstatus sowie dem Gesundheitsstatus nach durchlebter Covid-19-Erkrankung, in Kombination mit dem Personalausweis, vorzulegen.
Alle Besucher haben, sofern kein Impfausweis oder Nachweis zur Genesung nach durchlebter Covid-19-Infektion vorhanden ist, ein negatives Covid-19 Abstrich-Ergebnis vorzulegen, welches 72 Stunden Gültigkeit besitzt.
Eine Erleichterung für Krankenhaus und Besucher ist die Luca-App, die in unserem Haus ebenfalls ab dem 7. Juni 2021 eingesetzt wird. Durch den Einsatz der Luca-App entfällt die im Vorfeld aufwendige Dokumentation im Erhebungsbogen. Sofern Besucher die Luca-App auf Ihrem Smartphone installiert haben, erfolgt die Registrierung über einen QR-Code direkt im Eingangsbereich. Sofern die Besucher das Krankenhaus verlassen, ist lediglich ein „log out“ in der App vorzunehmen.
Besucherinnen und Besucher, die den Einsatz der Luca-App nicht pflegen, müssen - wie in der Vergangenheit auch - ihre Kontaktdaten in einem Erhebungsbogen hinterlassen.
Dieser Bogen wird eigenständig, bestenfalls im Vorfeld vom Besucher ausgefüllt und am Krankenhauseingang, gemeinsam mit dem Personalausweis vorgelegt. Den Erhebungsbogen können Sie, wie bislang auch, bereits vor Ihrem Besuch von unserer Homepage herunterladen und ausfüllen.
Sowohl bei der Registrierung über die Luca-App, als auch im Erhebungsbogen, erhalten die Besucher einen Besucherausweis, der durch die Mitarbeitenden der Eingangskontrolle ausgestellt wird. Das Namensschild „Besucher“ ist bei jedem Besuch sichtbar zu tragen und bei Verlassen des Krankenhauses abzugeben.
Die Kontaktdaten im Rahmen der Erfassung im Erhebungsbogen sind erforderlich, um bei einem möglichen Covid-Aufkommen, die Daten an das Gesundheitsamt weiterleiten zu können. Somit setzen wir die gesetzlich vorgeschrieben Regeln um. Bei Verweigerung der Datenaufnahme wird kein Einlass gestattet. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt für vier Wochen, anschließend ist eine datensichere Vernichtung durch das Krankenhaus durchzuführen.
Im Falle eines Covid-Aufkommens im Rahmen der Registrierung über die Luca-App erfolgt die Nachverfolgung durch das zuständige Gesundheitsamt.
Ausnahmeregelungen gelten weiterhin für Sterbebegleitung durch Angehörige/Seelsorge. Diese ist in Rücksprache mit der Bereichsleitung unter Beachtung der Hygienemaßnahmen (medizinischer MNS, Handschuhe, Schutzkittel) und Vorlage eines negativen Covid-19 Abstrich-Befundes zu ermöglichen. Eine Begleitung auf der Covid-19-Station ist nur nach Rücksprache mit dem Ärztlichen Direktor oder der Pflegedirektorin möglich.
Für die Geburtsklinik gelten die oben aufgeführten Regeln. Zudem dürfen werdende Väter/Partner bzw. eine andere Begleitperson während des gesamten Geburtsvorganges mit in den Kreißsaal, sofern sie symptomlos sind, einen Mund-Nasen-Schutz (medizinisch) tragen und einen entsprechenden Nachweis (Impfstatus, Genesung, negativen Covid-Test) vorlegen. Eine Begleitung in den OP im Rahmen eines Kaiserschnitts ist nicht möglich. Nach der Geburt hat sich der Besucher an die oben aufgeführten Regeln zu halten. Für die Zeit nach der Geburt besteht weiterhin das Angebot von Familienzimmern.
"Art und Dauer der aktuellen Besuchsregelung ist abhängig von dem Inzidenz-Wert des Landkreises Holzminden. Anpassungen werden somit fortlaufend vorgenommen. Wir möchten Sie um Ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen bitten, da unser vorderstes Ziel ist, Patienten und Mitarbeiter zu schützen", heißt es in der Pressemitteilung des Krankenhauses.