Holzminden (red). Der Landkreis Holzminden hat die Neuverordnung für das Landschaftsschutzgebebiet „Sollingvorland-Wesertal“ öffentlich ausgelegt. Damit haben Bürgerinnen und Bürger zwischen dem 26. Oktober und dem 29. November die Gelegenheit, den Verordnungstext und alle dazugehörigen Karten einzusehen. Während dieser Zeit besteht für alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu den Verordnungsinhalten schriftlich einzubringen.

Das Gebiet umfasst Teilbereiche des Vogelschutzgebietes V 68 „Sollingvorland“ (Gebiets-Nr. 4022-431), das Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist. Mit der Ausweisung als LSG kommt der Landkreis Holzminden seiner Verpflichtung zur hoheitlichen Sicherung solcher Gebiete gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz nach. Sie soll aber nicht nur den europarechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der EG-Vogelschutzrichtlinie ergeben, in formaler Hinsicht nachkommen. Gleichzeitig sollen auch bereits bestehende LSG-Verordnungen mit der neuen Regelung vereinheitlicht und an aktuell gültige Rechtsnormen und Naturschutzgesetze angepasst werden.

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst eine Fläche von ca. 200 Quadratkilometer und ist in zwei Zonen untergliedert.

Zone 1 umfasst jene Flächen, bei denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Hier zielt die Verordnung auf den Erhalt und die Förderung der besonderen Eigenart und der herausragenden Schönheit des ausgewiesenen Gebietes. Überdies soll dessen Ruhe und Ungestörtheit möglichst weitgehend gewährleistet werden. Zone 2 dagegen umfasst die Flächen des Vogelschutzgebietes V68 „Sollingvorland“ und dient infolgedessen dazu, die Vogelschutzrichtlinie umzusetzen.

In den kommenden Wochen ist der Verordnungsentwurf zu den jeweiligen Öffnungszeiten in den folgenden Behörden einsehbar:

  • Samtgemeinde Bodenwerder-Polle: Verwaltungsstandorte Bodenwerder und Polle
  • Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf: Verwaltungsstandorte Stadtoldendorf und Eschershausen
  • Samtgemeinde Bevern
  • Landkreis Holzminden: Untere Naturschutzbehörde, Hinter den Höfen 1
  • Forstamt Neuhaus

Für die Beantwortung allgemeiner Fragen zur Schutzgebietsverordnung  steht die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter der Telefonnummer 0 55 31 – 707 741 zur Verfügung.