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Montag, 31. März 2025 Mediadaten Fankurve
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Eschershausen (red). Die Mehrheitsgruppe im Rat der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf hat es am 12. Februar bekräftigt – sie möchte Akzente setzen, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegen und hat dazu klare Vorstellungen. Kinder müssen mehr denn je die Möglichkeit erhalten, Schwimmen zu lernen. Das Ehrenamt, ohne das beide Freibäder kaum betrieben werden könnten, muss anerkannt und unterstützt werden. Dies erfordert eine zukunftsfähige Aufstellung. Der Erhalt beider Bäder ist auch im Gebietsänderungsvertrag verankert.

Vor diesem Hintergrund wurde angesichts aktueller Beschlusslagen ein Antrag eingebracht, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen der Samtgemeinde und dem Freibadverein Eschershausen dauerhaft und verlässlich zu regeln. Damit der Badebetrieb 2025 ungestört vorbereitet und pünktlich starten kann, sollen bereits in einer für den 11. März beantragten Sitzung des Samtgemeinderates erste Schritte eingeleitet werden. Der Antrag der Gruppe wird auch von weiteren Mitgliedern des Samtgemeinderates unterstützt.

Das ehrenamtliche Engagement des Betreibervereins in Eschershausen könne gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, betont die Gruppe. So seien nicht nur fast einhunderttausend Euro Spenden für die Wärmeleitung zum Freibad eingeworben worden, sondern auch Investitionen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro privat finanziert worden. Ein solcher Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit sei absolut einmalig. Dabei ist sich die Gruppe auch bewusst, welche Unterstützung das auf eine andere Struktur gestellte Freibad in Stadtoldendorf durch den dortigen Förderverein erfährt.

Kernpunkte des Antrags

Der Kern des Antrags ist die sofortige Rücknahme der durch die Samtgemeinde ausgesprochenen Kündigung des Nutzungsvertrages mit dem Verein „Freibad Eschershausen e.V.“. Der vereinbarte Betriebskostenzuschuss müsse ausgezahlt werden.

Zudem sollen die nachgewiesenen Kosten für Planung, Ausschreibung und Vergabe der Wärmeleitung zum Freibad Eschershausen durch die Samtgemeinde erstattet werden. Diese Kosten, die nicht vom Land gefördert wurden, hat der Verein bisher aus eigenen Mitteln getragen. Auch die Kosten des im letzten Herbst von der Samtgemeinde beauftragten Gutachtens, die bei der Auszahlung des Betriebskostenzuschusses 2024 einbehalten wurden, sollen umgehend erstattet werden.

Darüber hinaus soll die Verwaltung unverzüglich den Entwurf eines neuen Nutzungsvertrages zur Beratung vorlegen. „Dabei muss die Absicherung der für die Wirtschaftlichkeit des Freibades wertvollen Wärmeleitung gewährleistet werden. In Anlehnung an die Förderrichtlinien muss die Laufzeit mindestens zwölf Jahre betragen. Der Nutzungsvertrag ist vor Beschlussfassung juristisch und steuerrechtlich zu prüfen“, heißt es in dem Antrag.

Die neue Wärmeleitung werde die Wirtschaftlichkeit des Eschershäuser Freibades langfristig entscheidend verbessern. Ökonomisch wie auch ökologisch werde hier ein ausgezeichneter Standard erreicht.

Beide Freibäder in der Samtgemeinde müssen angesichts der angespannten Finanzlage optimiert werden, um das Angebot für die Menschen in Zukunft aufrechterhalten zu können. Der Antrag sei ein erster Schritt in diese Richtung. Weitere Beratungen und ein Investitionsplan für die kommenden Jahre müssten folgen.

Foto: Mineralwasserfreibad Eschershausen

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