Landkreis Holzminden (red). Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form verfassungsgemäß ist. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags Johannes Schraps erklärt dazu: „Ich begrüße die Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Es gibt weiterhin einen großen staatlichen Finanzbedarf aus der deutschen Wiedervereinigung. Den Solidaritätszuschlag haben wir bereits im Jahr 2021 für die allermeisten Bürgerinnen und Bürgern abgeschafft. Die Einnahmen aus dem verbliebenen Solidaritätszuschlag, den nur noch die Spitzenverdiener zahlen, werden wir weiter brauchen. Er ist ein gerechter Beitrag zu einem stabilen Gemeinwesen, das allen nutzt.“
Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Urteilsbegründung weitgehend die Argumente der SPD-Bundestagsfraktion zur Beibehaltung des Solidaritätszuschlags bestätigt. So stellte das Gericht klar, dass aus dem Auslaufen des Solidarpaktes II keine fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Solidaritätszuschlag abgeleitet werden kann. Die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags zunächst bei den unteren und mittleren Einkommensgruppen entspricht dem Sozialstaatsprinzip. Das oberste deutsche Finanzgericht hat damit den Solidaritätszuschlag als zentrales Element einer gerechten Finanzierung der deutschen Einheit bestätigt.
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